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Reps wieder im Auge

■ Vorerst darf Bayerns Verfassungsschutz observieren, endgültiges Urteil offen

München (AP) – Nach vier Wochen Unterbrechung dürfen Bayerns Verfassungsschützer die „Republikaner“ vorläufig wieder mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte eine einstweilige Anordnung des Münchner Verwaltungsgerichts aus, die dem Freistaat Anfang Juli Telefonüberwachung oder Einsatz von V-Leuten gegen die rechtsradikale Partei untersagt hatte.

Der VGH-Beschluß gilt bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde, die das Land gegen die einstweilige Anordnung eingelegt hat. Der fünfte Senat wies darauf hin, daß die Erfolgsaussichten offen seien. Da nicht klar sei, ob die Voraussetzungen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erfüllt seien, spreche die Interessenabwägung in diesem Fall zugunsten des Freistaates Bayern. Die Erkenntnisse, die den Verfassungsschützern bei einer Unterbrechung der Überwachung eventuell entgingen, seien nämlich „im Falle eines Erfolges im Beschwerdeverfahren möglicherweise unwiederbringlich verloren“. Das würde dem Grundsatz der „streitbaren Demokratie“ widersprechen. Die Interessen der Reps müßten dahinter jedenfalls für einen beschränkten Zeitraum zurücktreten. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte argumentiert, zur Zeit gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, daß die Reps in Bayern elementare Verfassungsgrundsätze ablehnten. Für eine Beobachtung fehlten deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen. (AZ: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof CE93,2281)

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