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Report–Redakteur Moser bleibt beim SWF

■ Südwestfunk unterliegt vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe / Bei Strafversetzung des Report–Redakteurs fehlte das Einverständnis des Betriebsrats

Karlsruhe (taz) - Wolfgang Moser, langjähriger Mitarbeiter beim politischen Fernsehmagazin des Baden–Badener Südwestfunks, Report, muß an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Das entschied gestern nach zweitägiger Beratung das Karlsruher Arbeitsgericht. Einziger Punkt der Urteilsbegründung, so der Vorsitzende und Direktor am Arbeitsgericht Freyer, sei das fehlende Einverständnis des Personalrats der ARD–Anstalt gewesen. Eine „Umsetzung oder Versetzung“ des Redakteurs sei aber ohne Einverständnis des Personalrats nach Manteltarifvertrag nicht zulässig. Die Strafversetzung Wolfgang Mosers im März dieses Jahres war der vorläufig letzte Versuch von Betriebsleitung und Intendanz des SWF, kritische Beiträge des mißliebigen Redakteurs aus der Magazinsendung Report herauszuhalten. Moser, so der SWF–Justitiar, habe in Report– Beiträgen mehrfach politisch einseitigen Meinungsjournalismus betrieben und es an der obligaten Ausgewogenheit fehlen lassen. Letzter Anlaß zu Mosers Versetzung war dessen Report–Beitrag im Januar über gesundheitliche Schäden durch Kernkraftwerke dieses Jahres gewesen. Vertreter der Atomindustrie aus CDU und CSU und der bayerische Staatsminister Edmund Stoiber hatten damals mit heftiger Kritik auf den durch Chefredaktion und Justitiar abgenommenen Beitrag reagiert und Konsequenzen gefordert. Nach Ansicht von Arbeitsrichter Freyer hat die Betriebsleitung des Südwestfunks jetzt die Möglichkeit, nachträglich die Zustimmung des Personalrats für eine Versetzung Mosers einzuholen. Dann aber, so der Richter, müßten alle anderen Punkte aus der Klage Mosers verhandelt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch Mosers auf Beschäftigung bei Report bestehe aber nicht. Der SWF hat beim Landesarbeitgericht Berufung eingelegt. Dietrich Willier

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