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Rep verurteilt

■ Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Der Fraktionsvorsitzende der „Republikaner“ in der BVV Friedrichshain, Mahn, ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Mark verurteilt worden. In einem Brief an Gesundheitssenator Luther habe er die Menschenwürde von Homosexuellen und Lesben angegriffen. Darin hatte er die Kürzung der Gelder für die Schwulen- und Lesbenberatung verlangt, da die „psychosoziale Betreuung“ dieser Gruppen nicht mehr erforderlich sei: „Wenn sie in ihrem Kämmerlein bleiben, tut ihnen niemand etwas.“ Besonders mit dieser Passage werde diesen Personengruppen das Lebensrecht abgesprochen, urteilte das Gericht. taz/dpa

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