Rentenversicherung in Deutschland: Vorsorgepflicht für Selbstständige
Bundesarbeitsminister Heil will Selbstständige dazu verpflichten, fürs Alter vorzusorgen. Für die Grundrente will er eine Einigung in der Koalition erreichen.
epd | Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Selbstständige verpflichten, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen. Er werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen, sagte Heil der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. „Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind.“
Nach Heils Plänen müssten Selbstständige künftig entweder Mitglied in einem Versorgungswerk werden wie Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. „Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist“, sagte Heil. „Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen.“
Mit Blick auf die Grundrente äußerte sich Heil entschlossen, eine Einigung in der Koalition zu erreichen. „Ja, diese Koalition wird eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen, und ich bin entschlossen, meinen Beitrag dazu zu leisten“, sagte Heil der Zeitung. Er werde dazu im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen.
Zugleich lehnte er erneut die von der Union geforderte Bedürftigkeitsprüfung ab. „Diejenigen, die die Grundrente bekommen werden, haben sie sich verdient. Diesen fleißigen Leuten sollten wir eine bürokratische Bedürftigkeitsprüfung ersparen.“ Der Koalitionsvertrag sei an dieser Stelle widersprüchlich, denn die Rentenversicherung kenne grundsätzlich keine Bedürftigkeitsprüfung, sagte Heil.
Nach Heils Plänen sollen Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben und trotzdem nur eine Rente auf Höhe der Grundsicherung erhalten, durch die Grundrente bis zu 447 Euro mehr im Monat bekommen. Eine Bedürftigkeitsprüfung sehen seine Pläne nicht vor. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es dagegen: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“
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