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■ ReligionVerfahren eingestellt

Nürnberg (epd) – Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Geschäftsführer einer Diskothek wegen „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ eingestellt. Der Mann habe sich verpflichtet, eine vierstellige Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, so die Justizpressestelle.

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