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Religiöse Quotenregelung an Brandenburgs Schulen?

Berlin. Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg kann den jüngsten Entwurf zum Modellversuch »Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde« an Schulen des Landes Brandenburg nicht mittragen, weil er dem Aufbau von Religionsunterricht neben dem überkonfessionellen Fach »keine faire Chance« lasse. Nach diesem Entwurf soll der weltanschauliche Unterricht ab dem Schuljahr 1992/93 für Schüler der Klassen sieben bis zehn als Pflichtfach eingeführt und drei Jahre lang erprobt werden.

Bischof Martin Kruse forderte Gleichberechtigung für beide Fächer. Die evangelische Kirche beteilige sich zwar nach wie vor am Modellversuch. Allerdings benachteiligten die jetzigen Festlegungen nach ihrer Ansicht den konfessionellen Unterricht, weil es zu Beginn der Erprobungsphase keine Wahlfreiheit für die Eltern gebe. Ihre Kinder müßten zunächst das Fach Ethik belegen und dürften sich erst in einer zweiten Phase für Religion oder Ethik als ordentliche Lehrfächer entscheiden.

Es bestehe die Gefahr, daß der Staat »das Direktorium über die Weltanschauungsfragen« übernehme, so Kruse. Die finanzielle und personelle Ausstattung von konfessionellen Stunden bleibe von vornherein hinter denen der Ethik zurück. Zudem lege der Entwurf Religion als »kirchliche Veranstaltung« fest, obwohl es sich um ein Grundrecht für alle Kinder handle. dpa

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