Rekommunalisierung in Berlin: Rückkauf der Gasag gescheitert
Vor 20 Jahren hatte das Land den Gasversorger privatisiert, nun wollte der rot-schwarze Senat es zurückkaufen. Doch die Eigentümer verkaufen nicht.
Vattenfall und Engie hatten schon mehrfach erklärt, dass sie ihre Anteile nicht verkaufen wollen. In der nächsten Senatssitzung am Dienstag will Kollatz-Ahnen seinen Kollegen Vorschläge über das weitere Verfahren vorlegen.
Bereits in den vergangenen Tagen sickerte durch, dass der Kauf platzt. Verschiedene Medien berichteten. Das Land hatte die Gasag in den 90er Jahren verkauft und wollte zuletzt wieder mehr Kontrolle über die Grundversorgung erlangen.
Kollatz-Ahnen wies nun darauf hin, dass man auch die anstehenden Entscheidungen von Gerichten zu dem Thema abwarten müsse. Die Gasag hatte gegen die Vergabe des Gasnetzes an ein landeseigenes Unternehmen geklagt und in der ersten Instanz gewonnen. Jetzt liegt der Fall beim Kammergericht.
Im Herbst soll der Bundesgerichtshof eine Anfrage des Kammergerichts dazu beantworten. Das Kammergericht entscheidet in zweiter Instanz voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017. Kollatz-Ahnen ging davon aus, dass der Fall auch bei der dritten Instanz, dem Bundesgerichtshof landen wird. Bis zu dessen Entscheidung dürften nochmal ein bis zwei Jahre vergehen.
Das Land Berlin hatte sich zuletzt bemüht, bei der Gasversorgung mit dem Energiekonzern Eon, der knapp 37 Prozent an der Gasag besitzt, zusammenzuarbeiten. Beide Seiten wollten eine enge Kooperation. Die beiden anderen Miteigentümer lehnten das ab.
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall bot an, man könne nur das Berliner Gasnetz in eine eigene Gesellschaft auslagern. Davon könnte Berlin 51 Prozent kaufen. Diese Idee wiederholte der Deutschland-Chef von Vattenfall, Tuomo Hatakka, am Mittwoch: „Vattenfall war und ist bereit, die Zielvorstellungen des Landes zu unterstützen. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Engie haben wir dafür einen einfach Vorschlag für eine Mehrheitsbeteiligung des Landes am Gasnetz vorgelegt. Der Vorschlag lässt sich in weniger als zwölf Monaten auch rechtlich umsetzen.“
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