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Regierungsbeschluss zu InternetsperrenGesetz gegen Kinderpornos im Netz

Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der den Zugriff auf Kinderpornografie im Netz erschweren soll. In sechs Monaten soll er umgesetzt sein.

Familienministerin "Zensursula" von der Leyen brachte das Gesetz auf den Weg. Bild: dpa

FREIBURG taz | Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ein weiteres Zwischenziel erreicht. Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet regelt. Im Telemediengesetz soll ein neuer Paragraph 8 a eingeführt werden. Der Bundestag soll die Änderung noch im Sommer beschließen.

Das Gesetz würde dann die Verträge überflüssig machen, die von der Leyen letzte Woche mit fünf großen Internetanbietern geschlossen hat. Diese Verträge sehen vor, dass die Firmen Kinderpornoseiten freiwillig sperren. Von der Leyen hat die Vertragslösung gewählt, um dem eigentlich zuständigen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Druck zu machen.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht nun vor, dass das Bundeskriminalamt jeden Morgen eine aktualisierte Liste von zu sperrenden Seiten vorlegt. Die Provider - betroffen sind alle Firmen mit mehr als 10.000 Kunden - haben dann sechs Stunden Zeit, den Zugang zu diesen Seiten für ihre Kunden zu blockieren. Wer eine gesperrte Seite aufrufen will, erhält ein Stoppschild zu sehen. Laut Gesetzentwurf genügt die Anwendung einfacher Sperrtechniken, etwa auf Ebene der Domain Name Server, die leicht zu umgehen sind.

Die Gesetzesänderung soll nur für Kinderporno-Angebote gelten. "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt", heißt es in der Begründung. Das bezweifeln Kritiker wie der Chaos Computer Club, die darin den Einstieg in einer allgemeine Internet-Zensur sehen, die bald auch andere illegale Inhalte wie Musiktauschbörsen erfassen könnte.

Neu ist im Gesetzentwurf eine Klausel, die erstmals die Strafverfolgung von Personen thematisiert, die gesperrte Seiten angesteuert haben. "Auf Anordnung" der Sicherheitsbehörden dürfen Provider IP-Adressen von Surfern herausgeben, wenn diese beim Betrieb der Stopp-Seite gespeichert wurden. Dadurch werde auch das als Grundrecht geschützte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt, so der Gesetzentwurf.

Anfangs hatte von der Leyen immer betont, die IP-Adressen der Surfer sollten nicht gespeichert werden, es gehe nur darum, die Seiten zu blocken. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte aber schon im März erklärt, dass eine Strafverfolgung rechtlich zwingend sei, sobald an einer Stopp-Seite IP-Adressen gespeichert werden. "Bereits der Versuch, sich zu kinderpornografischen Seiten Zugang zu verschaffen, ist strafbar", betonte Zypries damals.

Heikel ist die Strafverfolgung insbesondere dann, wenn auch Antizensurseiten wie etwa wikileaks.org gesperrt werden. Dort werden regelmäßig Sperrlisten veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit überprüfen kann, was eigentlich zensiert wird.

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36 Kommentare

 / 
  • LR
    Lore Reß

    Leider diskutieren die Gegner des Gesetzes im Internet fast nur unter sich. Um die "breite Masse" zu erreichen hilft vielleicht ein kleines Lernprogramm: http://www.loreress.de/stopp/index.html

  • J
    Julian

    Kann mich den anderen nur anschließen. Die Regierung baut einen "Schutzwall" nach Chinesischem Vorbild um das Internet, aber ihr bringt Klinsi auf die Titelseite.

     

    Gerade von der taz erwartet man eigentlich mehr, aber die ist wohl auch mitlerweile "angekommen". Die einzigen Medien die sich angemessen mit dem Thema auseinandersetzen sind Blogs und Fachpublikationen (c't). Dabei geht das Internet als Medium der Zukunft uns alle an!

  • DC
    der chris

    liebe taz,

     

    was ist denn los? warum steht dieser artikel nicht auf der mainsite? ich muss direkt dannach suchen..

     

    da kann ich martin schröder nur zustimmen...

  • M
    manfred (57)

    Viel mehr als Martin Schröder kann man zu diesem Thema kaum sagen. Nachdem Presse, Funk und Fernsehen weitestgehend "gleichgeschaltet" sind (auch die taz veröffentlicht schon längst nicht mehr jede Meinungsäußerung), ist jetzt das Internet dran. Man verfährt nach einem bewährten Prinzip, mit dem in den letzten Jahren die Bürgerrechte mehr und mehr abgeschafft wurden: Man bedient sich eines Aufregers, um ein Schlagt-sie-tot-Klima zu schaffen und benutzt diese Stimmung dann, Tatsachen zu schaffen, natürlich streng rechtsstaatlich. So auch jetzt. Die Internetzensur wird eingeführt. Es bedarf zur Sperrung einer Internetseite nicht mal eines richterlichen Beschlusses, die Liste der Zensurbehörde reicht. Mit der Absicht, schon das Anklicken einer gesperrten Seite unter Strafe zu stellen, öffnet man der Willkür einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Der Richter und seine Gesinnungsgenossen entscheiden, ob Vorsatz bestand oder nicht.

     

    Erich Weinert charakterisierte den Zensor so:

     

    "Er muß im Grund ein größeres Schwein

    als alle Zensurierten sein."

  • DC
    der chris

    ich esse und esse und esse - aber es reicht nicht für das was ich am liebsten auskotzen würde.

     

    wehrt euch doch endlich mal! (Art. 20 GG)

     

    www.piratenpartei.de

     

    nicht reden, machen! auf gehts, ja du - genau DU!

     

    los jetz..

     

    grüße, der chris

  • MS
    Martin Schröder

    Ein interessanter Versuch, einen ausgewogenen Artikel zu machen, der allerdings so auch in der "bürgerlichen Presse" stehen könnte.

    Wir haben:

    - eine Justizministerin, die im Vorübergehen die Unschuldsvermutung abschafft

    - eine Familienministerin, die lieber das Internet zensiert, als wirksam gegen Kinderpornographie vorzugehen (oder gar ihren Job als Familienministerin zu tun und Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch zu ergreifen)

    - eine Bundesregierung, die eine Zensurinfrastruktur aufbauen will

    und die taz versenkt den Artikel auf Seite 6 und glaubt immer noch, daß es um Kinderpornographie geht.

     

    Liebe taz, so ihr seid Teil des Problems, nicht der Lösung. Redet lieber mal mit Fefe.

  • TF
    The Fnord

    "Lieber Gott, schmeiß doch Gehirn, denn wir könn's gebrauchen hier..."

     

    Mal ehrlich: Was soll das? Hat der Getränkelieferant des Bundestags die Wasserflaschen mit Wodka gefüllt? Meinetwegen, sollen die doch weiter ihre idiotischen Pläne und Ideen haben. Sollten irgendwann andere Seiten als Kinderpornos etc von der Regierung gesperrt werden (Blogs, Antizensur-URLs und regierungskritische Internetseiten), so werden mich diese IT-Legastheniker der Regierung nicht daran hindern, dass ich weiterhin an meine Daten komme. Es gibt immer Mittel und Wege der möchtegernallmächtigen Regierung die Suppe zu versalzen. Ich verlasse mich auf mein Können am Computer. Und darauf, dass mein Können größer ist als das des BKA (was ja auch nicht schwer ist, wenn man sich deren Arbeitsweise mal genauer ansieht...).

  • Z
    Zitronensorbet

    Das war's mit dem Grundrecht auf freien Informationszugang!

    Willkommen bei der STASI 2.0 im China 2.0 - tschüß Demokratie.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • JD
    Jan Dark

    Guttenberg: Freier Zugang auf Kipo für Schüler

     

    Für Schüler und Beamte sieht der Gesetzentwurf freien Zugang zu Kinderpornografie vor, wenn sie durch staatliche oder kleine Provider versorgt werden. Ich glaube, diese Ausnahmen für Kinder und Beamte werden keinen Bestand haben und nicht in ein Gesetz fließen.

     

    Auch die Datensammlung zur Strafverfolgung wird keinen Bestand haben. Die Sperrlisten werden ohne richterliche Überprüfung erstellt, niemand weiß vorher, das er bei Versuch des Seitenaufrufs, die die Exekutive allein und nicht nachprüfbar bestimmt, dass er möglicherweise eine Straftat begeht: Das wird keinen Bestand vor dem Verfassungsgericht und den Datenschützern haben.

     

    Dieser Gesetzentwurf ist schlecht. Besser sollte man den Fahndungsdruck auf Kinderschänder erhöhen, statt mit großer Mühe Beweismittel zu verstecken.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • S
    Skeptiker

    "Spätestens in sechs Monaten werden Internet-Nutzer, die Kinderporno-Seiten anklicken, ein rotes Stopp-Schild oder eine vergleichbare Warnung sehen."

     

    Sie wollten wohl schreiben, dass spätestens in sechs Wochen vermeintliche Kinderporno-Seiten gesperrt werden. Wenn man sich die Mühe macht und die Sperrseiten anderer Länder durchstöbert, die von hier aus noch erreichbar sind, bemerkt man, dass es sich gar nicht um Kinderporno-Seiten, sondern lediglich um Porno-Seiten handelt.

     

    Dieses Gesetz wird niemanden aufhalten, der sich vornimmt Kinderpornos zu besitzen. Bis die lahme Behörde eine vermeintliche Kinderporno-Seite in die Sperrliste aufgenommen hat, besitzt die schon eine neue Adresse und das Spiel wird von vorne los gehen.

  • LR
    Lore Reß

    Leider diskutieren die Gegner des Gesetzes im Internet fast nur unter sich. Um die "breite Masse" zu erreichen hilft vielleicht ein kleines Lernprogramm: http://www.loreress.de/stopp/index.html

  • J
    Julian

    Kann mich den anderen nur anschließen. Die Regierung baut einen "Schutzwall" nach Chinesischem Vorbild um das Internet, aber ihr bringt Klinsi auf die Titelseite.

     

    Gerade von der taz erwartet man eigentlich mehr, aber die ist wohl auch mitlerweile "angekommen". Die einzigen Medien die sich angemessen mit dem Thema auseinandersetzen sind Blogs und Fachpublikationen (c't). Dabei geht das Internet als Medium der Zukunft uns alle an!

  • DC
    der chris

    liebe taz,

     

    was ist denn los? warum steht dieser artikel nicht auf der mainsite? ich muss direkt dannach suchen..

     

    da kann ich martin schröder nur zustimmen...

  • M
    manfred (57)

    Viel mehr als Martin Schröder kann man zu diesem Thema kaum sagen. Nachdem Presse, Funk und Fernsehen weitestgehend "gleichgeschaltet" sind (auch die taz veröffentlicht schon längst nicht mehr jede Meinungsäußerung), ist jetzt das Internet dran. Man verfährt nach einem bewährten Prinzip, mit dem in den letzten Jahren die Bürgerrechte mehr und mehr abgeschafft wurden: Man bedient sich eines Aufregers, um ein Schlagt-sie-tot-Klima zu schaffen und benutzt diese Stimmung dann, Tatsachen zu schaffen, natürlich streng rechtsstaatlich. So auch jetzt. Die Internetzensur wird eingeführt. Es bedarf zur Sperrung einer Internetseite nicht mal eines richterlichen Beschlusses, die Liste der Zensurbehörde reicht. Mit der Absicht, schon das Anklicken einer gesperrten Seite unter Strafe zu stellen, öffnet man der Willkür einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Der Richter und seine Gesinnungsgenossen entscheiden, ob Vorsatz bestand oder nicht.

     

    Erich Weinert charakterisierte den Zensor so:

     

    "Er muß im Grund ein größeres Schwein

    als alle Zensurierten sein."

  • DC
    der chris

    ich esse und esse und esse - aber es reicht nicht für das was ich am liebsten auskotzen würde.

     

    wehrt euch doch endlich mal! (Art. 20 GG)

     

    www.piratenpartei.de

     

    nicht reden, machen! auf gehts, ja du - genau DU!

     

    los jetz..

     

    grüße, der chris

  • MS
    Martin Schröder

    Ein interessanter Versuch, einen ausgewogenen Artikel zu machen, der allerdings so auch in der "bürgerlichen Presse" stehen könnte.

    Wir haben:

    - eine Justizministerin, die im Vorübergehen die Unschuldsvermutung abschafft

    - eine Familienministerin, die lieber das Internet zensiert, als wirksam gegen Kinderpornographie vorzugehen (oder gar ihren Job als Familienministerin zu tun und Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch zu ergreifen)

    - eine Bundesregierung, die eine Zensurinfrastruktur aufbauen will

    und die taz versenkt den Artikel auf Seite 6 und glaubt immer noch, daß es um Kinderpornographie geht.

     

    Liebe taz, so ihr seid Teil des Problems, nicht der Lösung. Redet lieber mal mit Fefe.

  • TF
    The Fnord

    "Lieber Gott, schmeiß doch Gehirn, denn wir könn's gebrauchen hier..."

     

    Mal ehrlich: Was soll das? Hat der Getränkelieferant des Bundestags die Wasserflaschen mit Wodka gefüllt? Meinetwegen, sollen die doch weiter ihre idiotischen Pläne und Ideen haben. Sollten irgendwann andere Seiten als Kinderpornos etc von der Regierung gesperrt werden (Blogs, Antizensur-URLs und regierungskritische Internetseiten), so werden mich diese IT-Legastheniker der Regierung nicht daran hindern, dass ich weiterhin an meine Daten komme. Es gibt immer Mittel und Wege der möchtegernallmächtigen Regierung die Suppe zu versalzen. Ich verlasse mich auf mein Können am Computer. Und darauf, dass mein Können größer ist als das des BKA (was ja auch nicht schwer ist, wenn man sich deren Arbeitsweise mal genauer ansieht...).

  • Z
    Zitronensorbet

    Das war's mit dem Grundrecht auf freien Informationszugang!

    Willkommen bei der STASI 2.0 im China 2.0 - tschüß Demokratie.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • JD
    Jan Dark

    Guttenberg: Freier Zugang auf Kipo für Schüler

     

    Für Schüler und Beamte sieht der Gesetzentwurf freien Zugang zu Kinderpornografie vor, wenn sie durch staatliche oder kleine Provider versorgt werden. Ich glaube, diese Ausnahmen für Kinder und Beamte werden keinen Bestand haben und nicht in ein Gesetz fließen.

     

    Auch die Datensammlung zur Strafverfolgung wird keinen Bestand haben. Die Sperrlisten werden ohne richterliche Überprüfung erstellt, niemand weiß vorher, das er bei Versuch des Seitenaufrufs, die die Exekutive allein und nicht nachprüfbar bestimmt, dass er möglicherweise eine Straftat begeht: Das wird keinen Bestand vor dem Verfassungsgericht und den Datenschützern haben.

     

    Dieser Gesetzentwurf ist schlecht. Besser sollte man den Fahndungsdruck auf Kinderschänder erhöhen, statt mit großer Mühe Beweismittel zu verstecken.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • S
    Skeptiker

    "Spätestens in sechs Monaten werden Internet-Nutzer, die Kinderporno-Seiten anklicken, ein rotes Stopp-Schild oder eine vergleichbare Warnung sehen."

     

    Sie wollten wohl schreiben, dass spätestens in sechs Wochen vermeintliche Kinderporno-Seiten gesperrt werden. Wenn man sich die Mühe macht und die Sperrseiten anderer Länder durchstöbert, die von hier aus noch erreichbar sind, bemerkt man, dass es sich gar nicht um Kinderporno-Seiten, sondern lediglich um Porno-Seiten handelt.

     

    Dieses Gesetz wird niemanden aufhalten, der sich vornimmt Kinderpornos zu besitzen. Bis die lahme Behörde eine vermeintliche Kinderporno-Seite in die Sperrliste aufgenommen hat, besitzt die schon eine neue Adresse und das Spiel wird von vorne los gehen.

  • LR
    Lore Reß

    Leider diskutieren die Gegner des Gesetzes im Internet fast nur unter sich. Um die "breite Masse" zu erreichen hilft vielleicht ein kleines Lernprogramm: http://www.loreress.de/stopp/index.html

  • J
    Julian

    Kann mich den anderen nur anschließen. Die Regierung baut einen "Schutzwall" nach Chinesischem Vorbild um das Internet, aber ihr bringt Klinsi auf die Titelseite.

     

    Gerade von der taz erwartet man eigentlich mehr, aber die ist wohl auch mitlerweile "angekommen". Die einzigen Medien die sich angemessen mit dem Thema auseinandersetzen sind Blogs und Fachpublikationen (c't). Dabei geht das Internet als Medium der Zukunft uns alle an!

  • DC
    der chris

    liebe taz,

     

    was ist denn los? warum steht dieser artikel nicht auf der mainsite? ich muss direkt dannach suchen..

     

    da kann ich martin schröder nur zustimmen...

  • M
    manfred (57)

    Viel mehr als Martin Schröder kann man zu diesem Thema kaum sagen. Nachdem Presse, Funk und Fernsehen weitestgehend "gleichgeschaltet" sind (auch die taz veröffentlicht schon längst nicht mehr jede Meinungsäußerung), ist jetzt das Internet dran. Man verfährt nach einem bewährten Prinzip, mit dem in den letzten Jahren die Bürgerrechte mehr und mehr abgeschafft wurden: Man bedient sich eines Aufregers, um ein Schlagt-sie-tot-Klima zu schaffen und benutzt diese Stimmung dann, Tatsachen zu schaffen, natürlich streng rechtsstaatlich. So auch jetzt. Die Internetzensur wird eingeführt. Es bedarf zur Sperrung einer Internetseite nicht mal eines richterlichen Beschlusses, die Liste der Zensurbehörde reicht. Mit der Absicht, schon das Anklicken einer gesperrten Seite unter Strafe zu stellen, öffnet man der Willkür einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Der Richter und seine Gesinnungsgenossen entscheiden, ob Vorsatz bestand oder nicht.

     

    Erich Weinert charakterisierte den Zensor so:

     

    "Er muß im Grund ein größeres Schwein

    als alle Zensurierten sein."

  • DC
    der chris

    ich esse und esse und esse - aber es reicht nicht für das was ich am liebsten auskotzen würde.

     

    wehrt euch doch endlich mal! (Art. 20 GG)

     

    www.piratenpartei.de

     

    nicht reden, machen! auf gehts, ja du - genau DU!

     

    los jetz..

     

    grüße, der chris

  • MS
    Martin Schröder

    Ein interessanter Versuch, einen ausgewogenen Artikel zu machen, der allerdings so auch in der "bürgerlichen Presse" stehen könnte.

    Wir haben:

    - eine Justizministerin, die im Vorübergehen die Unschuldsvermutung abschafft

    - eine Familienministerin, die lieber das Internet zensiert, als wirksam gegen Kinderpornographie vorzugehen (oder gar ihren Job als Familienministerin zu tun und Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch zu ergreifen)

    - eine Bundesregierung, die eine Zensurinfrastruktur aufbauen will

    und die taz versenkt den Artikel auf Seite 6 und glaubt immer noch, daß es um Kinderpornographie geht.

     

    Liebe taz, so ihr seid Teil des Problems, nicht der Lösung. Redet lieber mal mit Fefe.

  • TF
    The Fnord

    "Lieber Gott, schmeiß doch Gehirn, denn wir könn's gebrauchen hier..."

     

    Mal ehrlich: Was soll das? Hat der Getränkelieferant des Bundestags die Wasserflaschen mit Wodka gefüllt? Meinetwegen, sollen die doch weiter ihre idiotischen Pläne und Ideen haben. Sollten irgendwann andere Seiten als Kinderpornos etc von der Regierung gesperrt werden (Blogs, Antizensur-URLs und regierungskritische Internetseiten), so werden mich diese IT-Legastheniker der Regierung nicht daran hindern, dass ich weiterhin an meine Daten komme. Es gibt immer Mittel und Wege der möchtegernallmächtigen Regierung die Suppe zu versalzen. Ich verlasse mich auf mein Können am Computer. Und darauf, dass mein Können größer ist als das des BKA (was ja auch nicht schwer ist, wenn man sich deren Arbeitsweise mal genauer ansieht...).

  • Z
    Zitronensorbet

    Das war's mit dem Grundrecht auf freien Informationszugang!

    Willkommen bei der STASI 2.0 im China 2.0 - tschüß Demokratie.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • JD
    Jan Dark

    Guttenberg: Freier Zugang auf Kipo für Schüler

     

    Für Schüler und Beamte sieht der Gesetzentwurf freien Zugang zu Kinderpornografie vor, wenn sie durch staatliche oder kleine Provider versorgt werden. Ich glaube, diese Ausnahmen für Kinder und Beamte werden keinen Bestand haben und nicht in ein Gesetz fließen.

     

    Auch die Datensammlung zur Strafverfolgung wird keinen Bestand haben. Die Sperrlisten werden ohne richterliche Überprüfung erstellt, niemand weiß vorher, das er bei Versuch des Seitenaufrufs, die die Exekutive allein und nicht nachprüfbar bestimmt, dass er möglicherweise eine Straftat begeht: Das wird keinen Bestand vor dem Verfassungsgericht und den Datenschützern haben.

     

    Dieser Gesetzentwurf ist schlecht. Besser sollte man den Fahndungsdruck auf Kinderschänder erhöhen, statt mit großer Mühe Beweismittel zu verstecken.

  • F
    Frank

    Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

     

    Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt.

  • S
    Skeptiker

    "Spätestens in sechs Monaten werden Internet-Nutzer, die Kinderporno-Seiten anklicken, ein rotes Stopp-Schild oder eine vergleichbare Warnung sehen."

     

    Sie wollten wohl schreiben, dass spätestens in sechs Wochen vermeintliche Kinderporno-Seiten gesperrt werden. Wenn man sich die Mühe macht und die Sperrseiten anderer Länder durchstöbert, die von hier aus noch erreichbar sind, bemerkt man, dass es sich gar nicht um Kinderporno-Seiten, sondern lediglich um Porno-Seiten handelt.

     

    Dieses Gesetz wird niemanden aufhalten, der sich vornimmt Kinderpornos zu besitzen. Bis die lahme Behörde eine vermeintliche Kinderporno-Seite in die Sperrliste aufgenommen hat, besitzt die schon eine neue Adresse und das Spiel wird von vorne los gehen.