■ Mit der Benzolverordnung auf du und du: Regierung blickt's nicht
Berlin (taz) – Am 1. Juli vor einem Jahr sollte das Gesetz in Kraft treten, das die zulässigen Mengen von Benzol und Dieselruß in der Luft festlegt. Doch nach wie vor gibt es in Deutschland keine vorgeschriebenen Grenzwerte für die krebserregenden Stoffe aus den Auspuffrohren. Es fehlt nämlich die Verwaltungsvorschrift, die die Bedingungen für Fahrverbote festschreibt. Das Bundesverkehrsministerium hatte vorgeschlagen, alle großen Straßen grundsätzlich von Sperrungen auszunehmen, obwohl gerade dort das Problem auftritt. Auch Autos mit Abgasregelung sollten in jedem Fall tabu sein. Das wollten mehrere Landesregierungen den BürgerInnen nicht zumuten und so fiel die Verwaltungsvorschrift im letzten Juni durch den Bundesrat. Die Bundesregierung bekam die Akte zurück.
Letzte Woche erkundigte sich die Bundestagsabgeordnete Gila Altmann (Bündnisgrüne) bei einer Parlamentssitzung nach dem Stand der Dinge. Walter Hirche, parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium, antwortete im Namen der Bundesregierung: „Es gibt auf Bundesebene derzeit keine konkreten Vorbereitungen in diesem Zusammenhang.“ Ganz so, als ob nie ein Gesetz verabschiedet worden sei, meinte er: „Wir werden uns die Daten selbstverständlich ansehen. Falls Handlungsbedarf eintreten sollte, wird rechtzeitig gehandelt.“
Der Sprecher vom Bundesverkehrsministerium meinte dagegen gestern, es werde intensiv an der Verwaltungsvorschrift gearbeitet. Man wolle vor einer neuen Bundesratsabstimmung sicher sein, daß die neue Fassung dann auch akzeptiert wird. Doch welcher Kompromiß sich abzeichnet, wollte er auf keinen Fall sagen: „Die öffentliche Diskussion hat im letzten Jahr die Abstimmung im Bundesrat sehr erschwert.“ Vor der Sommerpause werde nichts entschieden. Annette Jensen
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