: Regenschirme und Pornos
Das Problem ist nicht so alt wie die Menschheit, aber fast. Seit im neunten Jahrhundert unserer Zeitrechnung die ersten Schirme auftauchten, wurden sie auch vergessen. An Regentagen sind Tausende von Schirmen völlig herrenlos in Bussen und Bahnen unterwegs. Mancher findet schnell einen neuen, dankbaren Träger. Der Schirm ist wahrscheinlich der Gegenstand, der mit den wenigsten Umständen den Besitzer wechselt. Der Rest erscheint in der Statistik. 30 bis 40 Regenschirme sammeln allein die Frankfurter Verkehrsbetriebe an nassen Tagen an den Endstationen ein. Rund 17.000 Exemplare meldet die Deutsche Bundesbahn jährlich an ihre zentrale Fundsachenorganisation in Wuppertal-Elberfeld — patentgefaltet oder am Stock, winzig klein oder in Familienausführung, bunt bedruckt oder schlicht schwarz fuhren sie allein gelassen quer durch die Republik.
„Die Aufklärungsquote beträgt 60 Prozent“, berichtet stolz Bundesbahnsprecher Manfred Herrmann, bezogen allerdings auf die 100.000 Fundsachen, die die Bahn jährlich registriert. Bei den Frankfurter Verkehrsbetrieben wird etwa ein Drittel innerhalb der 90 Tage Aufbewahrungsfrist wieder abgeholt. Der Rest kommt unter den Hammer. Das Fundbüro, letzte Station für Regenschirme, die in Kaufhäusern, Opernhäusern, Restaurants oder an der Theatergarderobe liegenbleiben, versteigert die noch brauchbaren Exemplare im Dreierpack: „Einen fürs Auto, einen in die Gartenhütt', einen zum Wiederverlieren“, scherzt der Fundbüroleiter.
Schirme kann man also beruhigt verlieren, man kümmert sich um sie. Wenn Mann aber ein sogenanntes Männermagazin liegenläßt, ja selbst wenn er es wegschmeißt, macht er sich unter Umständen strafbar. Es sei nämlich nicht ausgeschlossen, daß solche Hefte dann Kindern und Jugendlichen in die unschuldigen Finger fielen. Und damit sei bereits der Straftatbestand der Verbreitung pornographischer Schriften erfüllt, erklärte der Jugendschutzbeauftragte der Essener Polizei. Der Vorsitzende der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ist genau der gleichen Meinung und bestätigte diese Rechtsauffassung. Bis die Pornos endgültig eine Sondermüllklassifizierung bekommen, gibt die hilfreiche Polizei den gestreßten Liebhabern von Schmuddelmagazinen den Rat, ihre Lektüre über Altpapiercontainer zu entsorgen, die durch ihren schmalen Einwurfschlitz unzugänglich sind. Karl Wegmann
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