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Regelung zum Kindergeld falsch

KARLSRUHE ap ■ Die zwischen 1994 und 1995 geltende Regelung, wonach nur verheiratete und zusammenlebende Eltern wählen konnten, wem das Kindergeld ausbezahlt wird, war verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah es gestern als Verstoß gegen den Gleichheitssatz an, getrennt lebende Ehepaare oder Eltern nichtehelicher Lebensgemeinschaften von der Wahlmöglichkeit auszuschließen. Einen berechtigten Elternteil zu bestimmen war dann wichtig, wenn ein Partner aus früheren Verbindungen Kinder hatte. Da das Kindergeld mit der Zahl der Kinder überproportional steigt, war es von finanziellem Vorteil, wenn der Elternteil mit den meisten Kindern das Kindergeld beanspruchte. Das Gesetz hätte unterschiedliche Familienformen ungleich behandelt, befand das Gericht in seinem Urteil. (dpa)