in kürze VORSORGE : Regeln für Todesfall
Der Gedanke an den Tod wird allzu leicht weggeschoben. Und doch ist es sinnvoll, rechtzeitig für den Fall der Fälle die richtige Vorsorge zu treffen. Familienrichter Joachim Fuß informiert heute über „Selbstbestimmung am Lebensende: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“. (19.30 Uhr, Domforum)