Regeln für Online-Plattformen: Tricksen trotz Verbot
Große Internetkonzerne müssen sich in der EU seit 100 Tagen an strengere Regeln halten. Doch eine Studie zeigt, dass es weiterhin große Defizite gibt.
Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube noch immer illegale Design-Tricks („Dark Patterns“), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen – beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. „Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst“, sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen.“
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv.
Probleme auch beim Kleingedruckten
Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden können. „Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen.“ Der Verband hatte die Werbeeinblendungen bei Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.
Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das „Kleingedruckte“ präsentieren. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch „eher schwer zugänglich“.
Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter – zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich