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Reform im BeamtenrechtWitwerpension auch für Homosexuelle

Die schwarz-gelbe Koalition möchte homosexuelle Bundesbeamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichstellen. Der Beschluss erfolgte schon vor dem Karlsruher Urteil.

In Sachen Gleichstellung von Schwulen und Lesben macht Schwarz-gelb gerade eine nachholende Entwicklung - zumindest in kleinen Schritten. Bild: dpa

BERLIN taz Die schwarz-gelbe Kaolition will eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen im Beamtenrecht den Ehen gleichstellen. Dies sieht nach Informationen der taz der Koalitionsvertrag vor. Die Bestimmung war schon vor der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag zur Gleichstellung ausgehandelt worden.

Bisher sind eingetragene Partnerschaften im Beamtenrecht vielfach benachteiligt. Im Bund und in vielen Ländern gelten Vorschriften zugunsten der Ehegatten nicht für homosexuelle PartnerInnen. Dort erhält zum Beispiel der verpartnerte Beamte keinen "Familienzuschlag". Und im Falle seines Todes erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenversorgung.

Dies soll sich jetzt zumindest für die Bundesbeamten ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehegattenbezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen." Bisher hatte sogar das Verfassungsgericht Klagen auf Gleichstellung im Beamtenrecht abgelehnt und argumentiert, dass homosexuelle Partner typischerweise keine Kinder bekommen. Zuständig war eine konservativ besetzte Kammer des Zweiten Senats.

Diese Begründung ist nach dem Urteil des Ersten Senats nun aber nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dort hieß es, dass das Leitbild der Versorgerehe mit Kindern überholt sei und Vorteile der Ehe gegenüber eingetragenen Partnerschaften so nicht mehr zu rechtfertigen sind.

Damit dürfte auch der Ausschluss der eingetragenen Partnerschaften vom Ehegattensplitting im Steuerrecht nicht mehr zulässig sein. Darauf wies der Lesben- und Schwulen-Verband (LSVD) jetzt noch einmal die Koalitionsunterhändler hin. Bisher ist aber noch nicht bekannt, ob Schwarz-Gelb auch hier eine Gleichstellung fordert. Notfalls müsste auch in dieser Frage beim Bundesverfassungsgericht geklagt werden.

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18 Kommentare

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  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Kleine Ergänzung noch:

     

    Wenn mich nicht alles täuscht, wurde zu meinen Postangestelltenzeiten im Telekombereich (ich bin zum 1. Mai 1992 ausgeschieden aus der DBP Telekom) gesagt, dass es den gesamten Bereich der untersten Laufbahngruppen im einfachen Dienst (A-Dienst) praktisch gar nicht mehr gab. Es gab de facto nur noch Bea in den Gruppen B mittlerer Dienst, C gehobener und D höherer, letztere waren in der Regel bei uns Ingenieure, z.B. auch in der Funktion als Amtsvorsteher. In anderen Bereichen der Verwaltung bei Bund, Ländern, Kommunen und Anstalten oder Stiftungen oder dergleichen dürfte es ähnlich gewesen sein. Damit fällt natürlich ein großer Bereich an "Kleinverdienern" flach. Dennoch gibt es untere Einkommensgruppen auch unter den Bea mit Sicherheit nach wie vor. Und hier würden Kürzungen irgendwan doch dazu führen, dass die Leute staatliche Transferleistungen ergänzend in Anspruch nehmen müssten, was wiederum vielleicht dem Alimentationsprinzip und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, evtl. auch der Verfassung widerspräche. Versorgungszusagen oder irgendwelche vergleichbaren Regelungen gibt es aber möglicherweise auch im Bereich der privaten Wirtschaft. Letztlich gibt es ja individuelle Vertragsfreiheit und man kann das aufs Beamtentum übetragen schon auch so sehen, dass sich da zwei Parteien über bestimmte Konditionen einig werden. Dann entstehen halt auch Ansprüche. Aber es gibt die von mir schon erwähnten Einschränkungen: Gesetze können auch nach Eintritt der Pension zum Beispiel Weihnachtsgeld kürzen usw. Wie ja auch die Bestandsrentner Kürzungen in anderer Form hinnehmen mussten. Vertrauensschutz auf Rentenansprüche gibt es sonst ja praktisch gar nicht. Auch bei Beamten ist vor der Pension nur begrenzt ein Schutz gegeben, z.B. wurden Besoldungsdienstalter und Vordienstzeiten in Bescheiden festgestellt, was zumindest früher recht verbindlich aussah. Aber die konkrete Höhe der Bezüge war wohl doch abhhängig von der weiteren Entwicklung der Gesetzes- und Rechtslage und ist es heute erst recht nach all den Versorgungsrechtsreformen.

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Aua, meine Tippfehler. Echt peinlich.

     

    Ich kann mich, offen gesagt, an keinen einzigen Bericht erinnern, wonach für Bea jemals Kurzarbeit angeordnet worden wäre. Aber über Frühpensionierungen hat man viel gehört. Jedoch betrifft das zum Teil auch echte Schlauchberufe wie Pauker. Es hat auch vor Jahren in Süd-Deutschland ein Bea sein Recht auf Beschäftigung einzuklagen versucht, weil er wegen der engen laufbahnrechtlichen Bestimmungen nicht mehr eingesetzt wurde und es verboten sein sollte, ihn in andersgearteten Tätigkeiten einzusetzen. Das war auch bei Lehrern früher so. Heute ist das anders. Überhaupt sind die jungen Jahrgänge, die heute jungen Beamten, d.h., auch die, die schon vor über 20 Jahren angefangen haben, deutlich schlechter gestellt als frühere Generationen. Selbst für Altfälle, die schon vor 25 Jahren pensioniert wurden, hat die Pflegepflichtversicherung Nachteile gebracht. Die Versorgung ist hier im Beihilfebereich schlechter geworden, jedoch immer noch recht günstig - für Altfälle, wohlgemerkt! Nicht für die heute aktiven Bea. Hier herrschen weithin falsche Vorstellungen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass Bea deutlich weniger Rechte als Arbeitnehmer haben. Deshalb wollte ich nie Bea werden, obwohl ich die Chance hatte und damals noch die Post im grauen Bereich (jetzt Telekom) eher darauf drängte (ist ja klar, der Arbeitgeber hat Vorteile durch mehr Kommandogewalt).

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Stimmt, dass es ungerecht wirkt, dass nur Bea diesen Zuschlag bekommen (betrifft aber eine relativ kleine und seit Jahren schrumpfende Gruppe der Bevölkerung). Und dass die Bea 100 v.H. "Kurzarbeiterbezüge" erhalten. Entspricht aber dem Alimentationsprinzip, wo man höchstens modifizierend fragen könnte, ob es immer standesgemäß sein muß und nicht ein "Existenzminium", welches dann wie auch immer festzulegen wäre, ausreicht. Was der eine voraussetzunglos bekommt, muss der andere aber zu gleichen Konditionen bekommen, das ist logisch von der Gleichbehandlung her.

    Schafft man die Zuschläge und die vollen Bezüge bei "Kurzarbeit" ab, dann bleibt das Einsparpotenzial m.E. bei der kleinen Betroffenengruppe relativ gering, zumal bei manchen Betroffenen dann sog. Transferleistungen oder Sozialleistungen dann mit einem immensen Zusatzafuwand bereitzustellen wären.

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Bei Beamten gibt es keine Selbstbedienung. Gesetz, abgeleitete Bestimmungen wie Rechtsverordnungen, Ausführungsbetimmungen etc. und Verwaltungsvorschriften wie Erlasse legen alles einseitig fest. Es gibt keine Möglichkeit der Beeinflussung für die Betroffenen. Zu meinen Postdienstzeiten hieß es "Alles was der Dienstherr durch Verfügung gewährt hat kann er auch wieder durch Verfügung nehmen." Das galt sogar für Angestellte (Tarifkräfte) und Arbeiter/Handwerker. Demnäch zählte noch nicht einmal Gewohnheitsrecht oder betriebliche Übung, die sonst bei Arbeitnehmern z.B. nach wiederholter Zahlung von Weihnachtsgeld einen Anspruch auslöst.

    Übrigens gibt es, wie man hört und sieht, sehr wohl einige gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.

    Und zahlreiche Hetenpaare ohne. Wieweit hier Steuer- und andere Vorteile gerechtfertigt sind, ist seit vielen Jahren sowieso in der Kritik!

  • FM
    Felix Müller

    "Familienzuschlag" ohne Familie... Tolle Selbstbedienung bei den Bundesbeamten. Da sollte mal schnell was angepasst werden. Zu einer Familie gehören immer Kinder. Ein Paar ist keine Familie - egal welchen Geschlechts.

  • RK
    Roland Klose, Unter der Suntelt 5, 57392 Bad Fredeburg/Hochsauerland

    Witwerpension für Homosexuelle ist zwar wichtig, aber noch notwendiger ist eine generelle Reform des Beamtenrechts. Es kann doch nicht angehen, dass normale Arbeitnehmer z. B. in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 60%-iges Kurzarbeitergeld und Beamte in Kurzarbeit dagegen - ganz gleich, ob sie einen oder zwanzig Tage im Monat gearbeitet haben - auch weiterhin eine 100%-ige Beamtenbesoldung ausbezahlt bekommen. Diese ungerechte Aufteilung unserer Gesellschaft in Arbeitnhemer und Beamte muss endlich aufgehoben werden. Hier liegen Einsparpotentiale, welche die neue "Schwarz-Gelbe Regierung" auch nutzen sollte.

  • MW
    Maria Wersig

    Die Frage, ob das Ehegattensplitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert werden muss, ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Aktenzeichen: 2 BvR 288/07).

  • P
    punkt29

    Lecker Küsschen. Oder doch nicht?

  • M
    Martin

    So so, bei Beamten und Pension schön und gut, aber was ist mit Angestellten und Rente? Klar ist auch, daß alle kinderlosen Partnerschaften gleichgestellt werden müssen sowie alle diejenigen mit Kindern, egal in welcher geschlechtlichen Kombination. Außerdem ist die Abschaffung des Familienzuschlags die sinnvollste Variante, um bei diesem Detail eine Gleichstellung zu erreichen. Ein Angestellter bekommt auch keinen Ehebonus.

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Kleine Ergänzung noch:

     

    Wenn mich nicht alles täuscht, wurde zu meinen Postangestelltenzeiten im Telekombereich (ich bin zum 1. Mai 1992 ausgeschieden aus der DBP Telekom) gesagt, dass es den gesamten Bereich der untersten Laufbahngruppen im einfachen Dienst (A-Dienst) praktisch gar nicht mehr gab. Es gab de facto nur noch Bea in den Gruppen B mittlerer Dienst, C gehobener und D höherer, letztere waren in der Regel bei uns Ingenieure, z.B. auch in der Funktion als Amtsvorsteher. In anderen Bereichen der Verwaltung bei Bund, Ländern, Kommunen und Anstalten oder Stiftungen oder dergleichen dürfte es ähnlich gewesen sein. Damit fällt natürlich ein großer Bereich an "Kleinverdienern" flach. Dennoch gibt es untere Einkommensgruppen auch unter den Bea mit Sicherheit nach wie vor. Und hier würden Kürzungen irgendwan doch dazu führen, dass die Leute staatliche Transferleistungen ergänzend in Anspruch nehmen müssten, was wiederum vielleicht dem Alimentationsprinzip und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, evtl. auch der Verfassung widerspräche. Versorgungszusagen oder irgendwelche vergleichbaren Regelungen gibt es aber möglicherweise auch im Bereich der privaten Wirtschaft. Letztlich gibt es ja individuelle Vertragsfreiheit und man kann das aufs Beamtentum übetragen schon auch so sehen, dass sich da zwei Parteien über bestimmte Konditionen einig werden. Dann entstehen halt auch Ansprüche. Aber es gibt die von mir schon erwähnten Einschränkungen: Gesetze können auch nach Eintritt der Pension zum Beispiel Weihnachtsgeld kürzen usw. Wie ja auch die Bestandsrentner Kürzungen in anderer Form hinnehmen mussten. Vertrauensschutz auf Rentenansprüche gibt es sonst ja praktisch gar nicht. Auch bei Beamten ist vor der Pension nur begrenzt ein Schutz gegeben, z.B. wurden Besoldungsdienstalter und Vordienstzeiten in Bescheiden festgestellt, was zumindest früher recht verbindlich aussah. Aber die konkrete Höhe der Bezüge war wohl doch abhhängig von der weiteren Entwicklung der Gesetzes- und Rechtslage und ist es heute erst recht nach all den Versorgungsrechtsreformen.

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Aua, meine Tippfehler. Echt peinlich.

     

    Ich kann mich, offen gesagt, an keinen einzigen Bericht erinnern, wonach für Bea jemals Kurzarbeit angeordnet worden wäre. Aber über Frühpensionierungen hat man viel gehört. Jedoch betrifft das zum Teil auch echte Schlauchberufe wie Pauker. Es hat auch vor Jahren in Süd-Deutschland ein Bea sein Recht auf Beschäftigung einzuklagen versucht, weil er wegen der engen laufbahnrechtlichen Bestimmungen nicht mehr eingesetzt wurde und es verboten sein sollte, ihn in andersgearteten Tätigkeiten einzusetzen. Das war auch bei Lehrern früher so. Heute ist das anders. Überhaupt sind die jungen Jahrgänge, die heute jungen Beamten, d.h., auch die, die schon vor über 20 Jahren angefangen haben, deutlich schlechter gestellt als frühere Generationen. Selbst für Altfälle, die schon vor 25 Jahren pensioniert wurden, hat die Pflegepflichtversicherung Nachteile gebracht. Die Versorgung ist hier im Beihilfebereich schlechter geworden, jedoch immer noch recht günstig - für Altfälle, wohlgemerkt! Nicht für die heute aktiven Bea. Hier herrschen weithin falsche Vorstellungen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass Bea deutlich weniger Rechte als Arbeitnehmer haben. Deshalb wollte ich nie Bea werden, obwohl ich die Chance hatte und damals noch die Post im grauen Bereich (jetzt Telekom) eher darauf drängte (ist ja klar, der Arbeitgeber hat Vorteile durch mehr Kommandogewalt).

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Stimmt, dass es ungerecht wirkt, dass nur Bea diesen Zuschlag bekommen (betrifft aber eine relativ kleine und seit Jahren schrumpfende Gruppe der Bevölkerung). Und dass die Bea 100 v.H. "Kurzarbeiterbezüge" erhalten. Entspricht aber dem Alimentationsprinzip, wo man höchstens modifizierend fragen könnte, ob es immer standesgemäß sein muß und nicht ein "Existenzminium", welches dann wie auch immer festzulegen wäre, ausreicht. Was der eine voraussetzunglos bekommt, muss der andere aber zu gleichen Konditionen bekommen, das ist logisch von der Gleichbehandlung her.

    Schafft man die Zuschläge und die vollen Bezüge bei "Kurzarbeit" ab, dann bleibt das Einsparpotenzial m.E. bei der kleinen Betroffenengruppe relativ gering, zumal bei manchen Betroffenen dann sog. Transferleistungen oder Sozialleistungen dann mit einem immensen Zusatzafuwand bereitzustellen wären.

  • HM
    HP Markus Fresdorf

    Bei Beamten gibt es keine Selbstbedienung. Gesetz, abgeleitete Bestimmungen wie Rechtsverordnungen, Ausführungsbetimmungen etc. und Verwaltungsvorschriften wie Erlasse legen alles einseitig fest. Es gibt keine Möglichkeit der Beeinflussung für die Betroffenen. Zu meinen Postdienstzeiten hieß es "Alles was der Dienstherr durch Verfügung gewährt hat kann er auch wieder durch Verfügung nehmen." Das galt sogar für Angestellte (Tarifkräfte) und Arbeiter/Handwerker. Demnäch zählte noch nicht einmal Gewohnheitsrecht oder betriebliche Übung, die sonst bei Arbeitnehmern z.B. nach wiederholter Zahlung von Weihnachtsgeld einen Anspruch auslöst.

    Übrigens gibt es, wie man hört und sieht, sehr wohl einige gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.

    Und zahlreiche Hetenpaare ohne. Wieweit hier Steuer- und andere Vorteile gerechtfertigt sind, ist seit vielen Jahren sowieso in der Kritik!

  • FM
    Felix Müller

    "Familienzuschlag" ohne Familie... Tolle Selbstbedienung bei den Bundesbeamten. Da sollte mal schnell was angepasst werden. Zu einer Familie gehören immer Kinder. Ein Paar ist keine Familie - egal welchen Geschlechts.

  • RK
    Roland Klose, Unter der Suntelt 5, 57392 Bad Fredeburg/Hochsauerland

    Witwerpension für Homosexuelle ist zwar wichtig, aber noch notwendiger ist eine generelle Reform des Beamtenrechts. Es kann doch nicht angehen, dass normale Arbeitnehmer z. B. in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 60%-iges Kurzarbeitergeld und Beamte in Kurzarbeit dagegen - ganz gleich, ob sie einen oder zwanzig Tage im Monat gearbeitet haben - auch weiterhin eine 100%-ige Beamtenbesoldung ausbezahlt bekommen. Diese ungerechte Aufteilung unserer Gesellschaft in Arbeitnhemer und Beamte muss endlich aufgehoben werden. Hier liegen Einsparpotentiale, welche die neue "Schwarz-Gelbe Regierung" auch nutzen sollte.

  • MW
    Maria Wersig

    Die Frage, ob das Ehegattensplitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert werden muss, ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Aktenzeichen: 2 BvR 288/07).

  • P
    punkt29

    Lecker Küsschen. Oder doch nicht?

  • M
    Martin

    So so, bei Beamten und Pension schön und gut, aber was ist mit Angestellten und Rente? Klar ist auch, daß alle kinderlosen Partnerschaften gleichgestellt werden müssen sowie alle diejenigen mit Kindern, egal in welcher geschlechtlichen Kombination. Außerdem ist die Abschaffung des Familienzuschlags die sinnvollste Variante, um bei diesem Detail eine Gleichstellung zu erreichen. Ein Angestellter bekommt auch keinen Ehebonus.