Reform im Beamtenrecht: Witwerpension auch für Homosexuelle
Die schwarz-gelbe Koalition möchte homosexuelle Bundesbeamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichstellen. Der Beschluss erfolgte schon vor dem Karlsruher Urteil.
BERLIN taz Die schwarz-gelbe Kaolition will eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen im Beamtenrecht den Ehen gleichstellen. Dies sieht nach Informationen der taz der Koalitionsvertrag vor. Die Bestimmung war schon vor der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag zur Gleichstellung ausgehandelt worden.
Bisher sind eingetragene Partnerschaften im Beamtenrecht vielfach benachteiligt. Im Bund und in vielen Ländern gelten Vorschriften zugunsten der Ehegatten nicht für homosexuelle PartnerInnen. Dort erhält zum Beispiel der verpartnerte Beamte keinen "Familienzuschlag". Und im Falle seines Todes erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenversorgung.
Dies soll sich jetzt zumindest für die Bundesbeamten ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehegattenbezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen." Bisher hatte sogar das Verfassungsgericht Klagen auf Gleichstellung im Beamtenrecht abgelehnt und argumentiert, dass homosexuelle Partner typischerweise keine Kinder bekommen. Zuständig war eine konservativ besetzte Kammer des Zweiten Senats.
Diese Begründung ist nach dem Urteil des Ersten Senats nun aber nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dort hieß es, dass das Leitbild der Versorgerehe mit Kindern überholt sei und Vorteile der Ehe gegenüber eingetragenen Partnerschaften so nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Damit dürfte auch der Ausschluss der eingetragenen Partnerschaften vom Ehegattensplitting im Steuerrecht nicht mehr zulässig sein. Darauf wies der Lesben- und Schwulen-Verband (LSVD) jetzt noch einmal die Koalitionsunterhändler hin. Bisher ist aber noch nicht bekannt, ob Schwarz-Gelb auch hier eine Gleichstellung fordert. Notfalls müsste auch in dieser Frage beim Bundesverfassungsgericht geklagt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos