Reform des Länderfinanzausgleichs: So puzzelt die Handelskammer
Mit einem „Konzept zur Reform des föderalen Finanzausgleichs“ will die Bremer Handelskammer Bundesregierung und die Länder auf die rechte Schiene setzen.
BREMEN taz | Man sollte den horizontalen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern ganz abschaffen, das ist der verblüffende wie radikale Vorschlag der Bremer Handelskammer zur Lösung des ewigen Streites um die Länderfinanzen. Zweiter Punkt in dem Vorschlag der Kammer: Der Bund und die Länder sollten gleich eine „Neuausrichtung und Vereinfachung der gesamtdeutschen Finanzverfassung“ vereinbaren.
Nachdem die zweite „Föderalismusreform-Kommission“ 2009 zwar die Schuldenbremse gebracht hat, nicht aber die damit aufgeworfenen Finanzierungsprobleme lösen konnte, soll nun eine dritte Föderalismusreform-Kommission die Knoten zerschlagen. Der Vorschlag der Handelskammer, so verspricht Präses Christoph Weiss, „zielt bewusst darauf, die Interessen der Geber- und Nehmerländer auszugleichen“.
Wenn es dafür eine überzeugende Idee gäbe, dann könnten Bund und Länder in den nächsten Jahren viel Zeit sparen. Tatsächlich wollen sich im Dezember die Länder mit der dann neuen Bundesregierung zusammensetzen, um zu beraten, auf welchem Weg sie bis 2019 zu einer Lösung kommen können.
Dabei gehen die Interessenlagen quer durch alle Parteien – beim Geld hört bekanntlich auch die Parteifreundschaft auf. Die Bremer Handelskammer will die notwendige Diskussion mit ein paar allgemeinen Grundsätzen anregten.
Mehr „Transparenz“ soll es zum Beispiel geben und „Startgerechtigkeit“. Das hört man im Rathaus sicher gern – dahinter versteckt sich eine Regelung für die Altschulden.
Der entscheidende Punkt ist allerdings der der „Anreizorientierung“: Das föderale Finanzsystem, so die Kammer, müsse „an der regionalen Wertschöpfung anknüpfen und Wachstumsanreize geben“.
Das bedeutet, dass die Regierungen wirtschaftsstarker Bundesländer wie Bayern – und auch Bremen – mehr von „ihrem“ Steueraufkommen behalten sollen, es soll weniger Ausgleich für das im Grundgesetz formulierte Ziel „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ geben.
Das hatte der Hamburger Wirtschaftswissenschaftler Thomas Straubhaar, den die Kammer als Berater bemüht hat, einmal als Fazit aus dem „Aufbau Ost“ so formuliert: Die Bemühungen, in wirtschaftsschwache Regionen zu investieren, haben deutlich weniger Effekte als die Förderung wirtschaftsstarker Zentren.
Mit dem Vorschlag einer Verteilung der Finanzen nach der „Anreizorientierung“, der vom Bremer Senat zu Zeiten von Henning Scherf vertreten wurde, findet man also in den süddeutschen Geberländern große Zustimmung.
Die norddeutschen Flächenländer und vor allem die neuen Bundesländer sehen darin einen unsolidarischen Affront und sind strikt dagegen. Da diese Position daher in der SPD so wenig durchsetzbar ist wie bei der Bundeskanzlerin, hat der rot-grüne Senat 2007 in dieser Frage einen radikalen Kurswechsel vollzogen.
Unter dem Stichwort „Transparenz“ fordert die Bremer Kammer etwas, was den Bayern gar nicht gefallen kann: Alle Subventionen sollen transparent gemacht werden. So bekommt Bayern zum Beispiel 20 Prozent der EU-Agrarförderung, die nach Deutschland fließt – 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Und aus der EEG-Umlage fließen 3,15 Milliarden jährlich nach Bayern, fast ein Viertel der Gesamtsumme.
Der Länderfinanzausgleich soll übrigens nach der Idee der Kammer nicht schlicht wegfallen, sondern ersetzt werden durch einen anderen Ausgleichs-Fonds, in den – wie bisher – Bund und Länder einzahlen.
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