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Reform des Berliner ZuwendungsrechtsRevolution bleibt aus

Eine Reform des Zuwendungsrechts soll es sozialen Trägern erleichtern, Mittel zu beantragen. Entlastet werden soll dadurch auch die Verwaltung.

Bürokratieabbau: ein mühsames, dickes Brett, das man bohrt Foto: Thomas Trutschel/imago

Berlin taz | Gabriele Schlimper ist guter Dinge. „Für Berliner Verhältnisse ist das, was hier stattgefunden hat, sensationell“, sagt die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin am Mittwoch auf der Pressekonferenz zur Reform des Berliner Zuwendungsrechts. Die Betonung liegt auf: für Berliner Verhältnisse.

Denn dass bei einer Pressekonferenz unter dem Motto „Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Menschen“ acht einseitig bedruckte Seiten verteilt werden, die die Reform erklären, lässt eher den gegenteiligen Eindruck entstehen. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) setzt dabei noch einen drauf: „Um bürokratischen Aufwand zu minimieren, muss man ihn erstmal erhöhen.“

Genau da liegt das Problem: Das Land gewährt jährlich 9.000 Zuwendungen mit einem Volumen von mehr als 2 Milliarden Euro für Projekte von der Kältehilfe bis zum Sportverein. Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren für die Zuwendungen ist langwierig und zeitraubend.

Erste Projektphase beendet

Es gibt weder einheitliche Antragsformulare noch standardisierte Bearbeitungsschritte, keine einheitliche IT-Lösung oder eine zentrale Stelle, die bei übergreifenden Problemen hilft. Bonde sagt: „Exzessive bürokratische Auswüchse hemmen Entwicklungen, verschwenden Geld und binden Personal, das anderweitig viel besser eingesetzt werden können.“

Daher hat das Land 2023 das Projekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Beteiligt sind die Sozial-, Verkehrs- und Finanzverwaltung, dazu der Landesrechnungshof.

In der ersten Phase wurden durch Workshops und Befragungen Reformvorschläge erarbeitet. Diese Phase ist nun abgeschlossen. Als Nächstes sollen Ausführungsvorschriften erstellt werden, die zum 1. Juli in Kraft treten. Am Mittwoch wurden die zentralen Reformpunkte aus 26 geplanten Änderungen vorgestellt.

Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf

Reformiert werden soll jetzt also unter anderem die Projektförderung. Bisher mussten Zuwendungsempfangende jedes Jahr einen neuen Antrag stellen – selbst Projekte, die seit Jahrzehnten einen gleichbleibenden Bedarf für denselben Zuwendungszweck haben. Um „Projektitis“ zu vermeiden, soll die „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“ eingeführt werden. Damit können Anträge für mehrere Jahre gestellt werden.

Der Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2024 empfohlen, bei längerfristigen Reformbedarfen zu einer institutionellen Förderung überzugehen. Hendrikje Klein, die Sprecherin für Verwaltung und Personal der Linksfraktion, kritisiert, dass nun, statt dieser Empfehlung zu folgen, eine neue Kategorie eingeführt wird.

Auch wenn für die der jährliche Antrag auf Zuwendung für das nächste Jahr etwas abgespeckt werden soll, der Nachweis der Projekthaftigkeit bleibe aber erhalten. Das sei „nicht nachvollziehbar“, da Einrichtungen wie etwa Beratungsstellen weiterhin dringend benötigt werden, sagt Klein. Auch sie fordert daher eine institutionelle Förderung.

Evers: „Missbrauch wird weiterhin hart begegnet“

Ein weiterer Bereich, der vereinfacht werden soll, ist der Mittelabruf. Bislang mussten Träger alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen und die Ausgaben der vergangenen zwei Monate belegen. „Diese Prüfungsdichte hemmt mehr, als dass sie fördert“, sagt Finanzsenator Stefan Evers (CDU).

Mit der Reform soll Trägern nun vertraut werden, dass sie nur dann neue Mittel anfordern, wenn die alten verbraucht wurden. Auch müssen Anträge nur noch alle drei Monate gestellt werden. Evers verbindet das mit einer Drohung, die dann doch nicht so nach der großen Vertrauensoffensive klingt: „Missbrauch wird weiterhin hart begegnet, wo wir ihn feststellen.“

Reformiert werden sollen zudem die Vergaberegeln. Bisher galten bei Zuwendungen von insgesamt mehr als 100.000 Euro auch für kleine Anschaffungen, etwa eines Bürostuhls, die gleichen Regeln wie bei einer größeren Baumaßnahme. Künftig soll für kleinere Käufe und Ausgaben bis 500 Euro kein Preisvergleich mehr erforderlich sein. Auch für größere Ausgaben sollen die Regeln vereinfacht werden.

Und schließlich soll es mehr Flexibilität bei der Mittelplanung geben. Bisher mussten Zuwendungsempfangende ihre gesamten Ausgaben für die komplette Projektlaufzeit im Voraus genau planen. Dabei durften sie sich pro Posten höchstens um 20 Prozent verschätzen – sonst war ein extra Änderungsantrag nötig. Mit der Reform wird diese Grenze auf 30 Prozent erhöht.

Fernziel Digitalisierung

„Wir sind zu sehr mutigen Vorschlägen gekommen“, meint Karin Klingen, die Präsidentin des Berliner Rechnungshofs. Sie räumt jedoch ein: „Es ist keine Revolution. Es ist ein mühsames, dickes Brett, das man bohrt und ein Kulturwandel.“

Alle Beteiligten betonen: Die Reform ist kein abgeschlossener Prozess, sondern eine laufende Entwicklung. Weitere Verwaltungen sollen einbezogen und Anpassungen vorgenommen werden. Das letzte Teilprojekt läuft noch und sieht eine vollständige Digitalisierung – vom Antrag bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung – bis zum Sommer 2027.

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