Reform der Jobcenter: Scheidung wider Willen
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Jobcenter vorgelegt. Die Argen sollen sich auflösen.
Ursula von der Leyen (CDU) ist ihrem ersten großen Projekt als Bundesarbeitsministerin einen Schritt näher gekommen: Am Montag präsentierte sie in Berlin einen Gesetzesentwurf für die Neuorganisation der Jobcenter.
Geht es nach von der Leyen, sollen Arbeitslose künftig Hilfe und Betreuung wieder aus zwei Händen erhalten. Die Bundesarbeitsministerin reagierte damit auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte die existierenden Jobcenter als eine verfassungswidrige Form der Mischverwaltung bezeichnet und eine Neuregelung bis Ende 2010 angemahnt.
Seit 2005 werden die meisten Arbeitslosen in rund 350 Arbeitsgemeinschaften (Argen), einem Zusammenschluss aus Kommunen und den Arbeitsagenturen des Bundes, betreut.
Arbeitslose hatten so unter dem Motto "Hilfe aus einer Hand" in den Jobcentern nur mit einer Behörde zu tun, die Leistungen zum Lebensunterhalt, zu Unterkunft und Heizung und für Eingliederungsmaßnahmen oder für Unterstützung und andere Maßnahmen festlegte.
Nun will die Arbeitsministerin dieses Modell, das in den Kommunen, von Betroffenen und einer Vielzahl von Arbeitsmarktforschern als ein deutlicher Fortschritt empfunden wird, ein gutes Stück zurückdrehen.
Künftig müssen etliche Leistungen von Bund und Kommune wieder getrennt erbracht werden. "Für die Langzeitsarbeitslosen soll sich jedoch so wenig wie möglich ändern", unterstrich von der Leyen. So müsse jeder Arbeitslose auch künftig nur einen Antrag stellen und werde unter einem Dach betreut. Er erhalte jedoch zwei Bescheide - auf einem Stück Papier.
Um zu gewährleisten, dass Agentur und Kommune künftig eng zusammenarbeiten, sollen diese nach dem Entwurf auf freiwilliger Basis eine enge Kooperation vereinbaren.
Kritiker berfürchten, dass die Gesetzesreform vor allem eins mit sich bringt: Mehr Bürokratie und eine steigende Anzahl von Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. So sollen künftig die Kommunen ermitteln, wie viel Geld Hartz-IV-Bezieher erhalten, doch die Agenturen müssen festlegen, wie hoch Einkommen oder Vermögen einer arbeitslosen Person sind. An den ermittelten Werten kann sich jedoch leicht der Widerspruch der Kommunen entzünden.
Kritik dürfte die Arbeitsministerin ernten, weil sie eine Grundgesetzänderung zur Lösung der Jobcenterfrage ausschließt. Eine Einigung auf eine solche Gesetzesänderung sieht die Ministerin jedoch als unrealistisch an. Man habe in den letzten zwei Jahren erfolglos versucht, eine solche Grundgesetzänderung hinzubekommen. Jetzt sei höchste Zeit für eine "pragmatische Lösung".
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen