: „Rechtswidriger Vorfall“
■ Streit um Abweisung eines Schwerverletzten in Lübecker Uniklinik
Mit Empörung haben Krankenkassen auf die Abweisung eines Mannes mit schweren Brandverletzungen an der Lübecker Uniklinik reagiert. Der Leiter der Ersatzkassen-Verbände in Schleswig-Holstein, Günter Ploß, sprach gestern von einem „rechtswidrigen Vorfall“.
Am Donnerstag war das Opfer der Explosion in einem Wohnhaus in der Hansestadt von der Spezialeinheit für schwere Brandverletzungen zurückgewiesen worden. Der 54jährige wurde ambulant versorgt und zur weiteren Behandlung nach Hannover geflogen. „Die Universitätsklinik ist rechtlich verpflichtet, die Schwerbrandverletzten zu versorgen“, sagte Ploß.
Das Klinikum hatte mitgeteilt, die Betreuung von Notfallpatienten rund um die Uhr könne wegen Personalmangels und Finanzierungsproblemen nicht mehr gewährleistet werden. Da einige der Ärzte sich zur Zeit im Urlaub befänden, reiche die Kapazität für Neuaufnahmen nicht mehr aus. Außerdem sei derzeit nur eine sehr eingeschränkte Behandlung von Schwerbrandverletzten möglich, da seit Mittwoch kleine Umbaumaßnahmen liefen.
Die Zurückweisung vom Donnerstag steht im Zusammenhang mit der von der Universität angekündigten Schließung der Einheit wegen Budgetkürzungen. Die Krankenkassen hatten sich geweigert, die gesamten Kosten dieser einzigen Spezialeinheit Schleswig-Holsteins in Höhe von 6,6 Millionen Mark zu übernehmen. Die Klinik sieht sich nicht in der Lage, die fehlenden 2,6 Millionen Mark aus ihrem laufenden Haushalt zu bestreiten. lno
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