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Rechtsstreit um geklaute EinbaukücheRichter kochen Mieterin ab

Ein Vermieter verlangt Extramiete für eine Einbauküche, die vor Jahren gestohlen und nie ersetzt wurde. Vor dem BGH zieht die Mieterin trotzdem den Kürzeren.

Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Eine Frau aus Berlin muss weiter jeden Monat 15,59 Euro Miete für eine Einbauküche zahlen, die gar nicht mehr existiert. Sie unterlag am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz – die Karlsruher Richter sahen für eine Mietminderung keinen Anlass.

Die Frau hatte die Küche ursprünglich mitgemietet und 2010 mit Zustimmung der Hausverwaltung durch eine eigene ersetzt. Schränke und Herd kamen in den Keller, dort wurden sie 2014 gestohlen.

Die Versicherung erstattete dem Vermieter den Schaden. Die Mieterin war der Auffassung, dass sie damit keinen Aufschlag mehr zahlen muss.

Aus Sicht der Richter ist allerdings die Vereinbarung von 2010 entscheidend. Damals hätten die Parteien neu verabredet, dass der Vermieter der Frau bis auf Weiteres keine Küche mehr zum Gebrauch stellen müsse, an der Gesamtmiete aber nichts geändert. Wenn schon, dann wäre das der Zeitpunkt gewesen, um darauf zu dringen, den Betrag für die Küche abzuziehen. So sehen die Richter nun keinen Mangel an der Mietsache. Die Frau muss weiter zahlen. (Az. VIII ZR 198/15)

Im Raum stand auch die Frage, ob der Vermieter auf der Zahlung bestehen kann, obwohl er schon Geld von der Versicherung bekommen und überhaupt keine neue Küche angeschafft hat. Das eine hat mit dem anderen aber nach Auffassung der Richter nichts zu tun. Die 2.790 Euro von der Versicherung seien Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Miete ergebe sich dagegen aus Mietvertrag und Zusatzvereinbarung.

Entgegen ursprünglicher Angaben des Gerichts waren 1997 im Mietvertrag umgerechnet 17,71 Euro (34,64 Mark) Zusatzmiete für die Küche vereinbart worden. Vor den Gerichten wurde aber aus nicht genannten Gründen um eine Mietminderung von 15,59 Euro gestritten.

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1 Kommentar

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  • So lange der Vermieter mit der Formulierung "bis auf weiteres" in der Pflicht wäre, auf Verlangen der Mieterin eine Küche einzubauen, ist das Urteil auch moralisch in Ordnung, da dann faktisch der vertrags- bzw. vereinbarungsgemäße Zustand weiterbesteht und sogar die Mieterin den Keller frei hat.