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Rechtsradikale Grabschänder zu Gefängnisstrafe verurteilt

Stuttgart (dpa) — Drei jugendliche Grabschänder jüdischer Friedhöfe sind gestern vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren beziehunsgweise zu jeweils zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter befanden die 21 bis 24 Jahre alten Männer der Volksverhetzung, der Störung der Totenruhe, der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und der Sachbeschädigung für schuldig. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, daß die Angeklagten zwischen Dezember 1989 und August 1990 in fünf Fällen auf jüdischen Friedhöfen in Baden- Württemberg zahlreiche Grabsteine umgeworfen, Gedenkplatten zerstört und nationalsozialistische Symbole und rechtsradikale Parolen gesprüht hatten. Die Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt.

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