Rechtslage nach Thüringen-Wahl: Unbefristet im Amt
In Thüringen lotet Rot-Rot-Grün am Mittwoch aus, wie es trotz unklarer Mehrheiten im Landtag weitergeht. Die Verfassung bietet mehrere Optionen.
Foto: Britta Pedersen/dpa
In Thüringen beraten die rot-rot-grünen Regierungsparteien am Mittwochmorgen über ihr weiteres Vorgehen nach der Landtagswahl. Ihre Landtagsmehrheit haben Linke, SPD und Grüne bei der Wahl am Sonntag verloren. Im Raum steht aber, dass sie in Form einer Minderheitsregierung weitermachen. Rechtlich gibt es dafür zwei Wege.
Die bisherige Regierung kann zum einen geschäftsführend im Amt bleiben. Thüringens Landesverfassung sieht im Gegensatz zu denen einiger anderer Bundesländer keine Frist vor, innerhalb der der neue Landtag einen neuen Ministerpräsidenten oder eine neue Ministerpräsidentin wählen muss. Um Gesetze oder den Landeshaushalt verabschieden zu könnte, müsste die Regierungskoalition aber jeweils Stimmen aus der Opposition organisieren.
Zum anderen kann sich Ramelow vom Landtag im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Laut Landesverfassung reicht ihm dann eine einfache Mehrheit – und die hätte er durch die Stimmen der Linken, SPD und Grünen wohl sicher. Der Vorteil: Seine Regierung wäre durch den Landtag neu legitimiert. Der Nachteil auch hier: Für Gesetze und den Haushalt müsste er sich ebenfalls um wechselnde Mehrheiten bemühen.
Rechnerisch denkbar, im Moment aber politisch nicht sehr wahrscheinlich ist auch, dass Rot-Rot-Grün die FDP mit ins Boot holt oder die Linkspartei eine Koalition mit der CDU bildet. In beiden Fällen hätte Ramelow im Landtag eine absolute Mehrheit, könnte sich also ganz normal im ersten Wahlgang zum Regierungschef wählen lassen.
Sollten sich alle Optionen zerschlagen, sind natürlich auch Neuwahlen möglich. Auch hierfür gibt es zwei Wege: Erstens könnte der Landtag von sich aus mit zwei Dritteln der Stimmen beschließen, sich aufzulösen. Diese Hürde würde übersprungen, wenn zum Beispiel alle Abgeordneten der Linken, SPD und Grünen und mindestens 18 Abgeordneten der Opposition dafürstimmen. Innerhalb von 70 Tagen fänden die Neuwahlen dann statt.
Zweitens kann der Ministerpräsident die Vertrauensfrage stellen. Wenn dann nicht die absolute Mehrheit der Abgeordneten dafürstimmt, dass er weiterregiert, hat der Landtag drei Wochen Zeit, um einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu wählen. Macht er das nicht, gibt es ebenfalls Neuwahlen.
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