Rechtshilfe gegen Steuerbeamte gefordert: Schlagartige Lösung
Die Bundesregierung nutzt die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder als Argument für das umstrittene Steuerabkommen.
BERLIN/ZÜRICH dpa/reuters/taz | Die Bundesregierung versucht die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen als Argument für den schnellen Abschluss des umstrittenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu nutzen.
„Mit dem Abkommen wären die Probleme schlagartig gelöst“, warb der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Martin Kotthaus, gestern in Berlin. Auch die im Nachbarland laufenden Ermittlungen gegen drei deutsche Steuerbeamten, denen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und zum Bruch des Bankgeheimnisses vorgeworfen wird, wären dann erledigt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Schweizer Ermittlungsbehörden die deutsche Justiz nach Angaben des Justizministeriums mit Datum 20. März um Rechtshilfe ersucht, um der deutschen Beamten habhaft zu werden. Das Ersuchen wird derzeit in Deutschland geprüft. Ob den drei Betroffenen auch außerhalb der Schweiz eine Verfolgung droht, ist allerdings davon abhängig, ob gegen sie noch ein internationaler Haftbefehl erwirkt wird.
Das im vergangenen August verabredete bilaterale Steuerabkommen soll den langjährigen Streit zwischen beiden Ländern über Schwarzgelder von Deutschen im Nachbarland beenden. Das Abkommen sieht unter anderem vor, Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachversteuerung und eine künftige Quellensteuer auf die Erträge zu legalisieren. Die Besitzer bleiben anonym und sind künftig vor Strafverfolgung geschützt.
Gegen diese Regelung gibt es nach wie vor erhebliche Bedenken aus SPD- und Grünen-geführten Ländern. Die deutsche Bundesregierung benötigt aus dem Kreis dieser Länder Unterstützung, um das Abkommen auch im Bundesrat durchzubekommen. Nach Auffassung von Sozialdemokraten und Grünen kommen deutsche Steuerflüchtlinge trotz weiterer Zugeständnisse der Schweiz zu gut bei der Nachversteuerung von Schwarzgeldern weg.
Dennoch will die Bundesregierung nun schnell mit der Schweiz die zuletzt noch ausgehandelte Verschärfungen in einem Änderungsprotokoll fixieren und auf dieser Basis dann, wie die Schweiz, ins Gesetzgebungsverfahren gehen. Gelten soll das Abkommen ab 1. Januar kommenden Jahres.
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