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Archiv-Artikel

Rechtsgutachten zu Berlusconi

LUXEMBURG dpa ■ Italiens Premier Silvio Berlusconi kann nach Auffassung einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs im Fall der ihm vorgeworfenen Bilanzfälschung nicht ohne weiteres von später erlassenen milderen Gesetzen profitieren. Eine rückwirkende Anwendung der Gesetze sei eine Ausnahme und nur möglich, wenn sie dem EU-Gemeinschaftsrecht entsprächen, befand Generalanwältin Juliane Kokott in einer gestrigen Stellungnahme. Dafür formulierte sie strenge Mindestanforderungen, die die neuen italienischen Gesetze möglicherweise nicht erfüllen. Das müssten aber die italienischen Gerichte beurteilen. Berlusconi ist wegen Bilanzfälschung angeklagt, die er vor 2002 begangen haben soll. In jenem Jahr – Berlusconi war inzwischen Premier – erließ das Parlament in Rom neue Gesetze, nach denen er straffrei ausgehen würde.