: Rechtsextremer Kongreß verboten
Landratsamt verbot einen Kongreß der militanten „Nationalistischen Front“ zur Propagierung der „Auschwitz-Lüge“ in Roding/ Rechtsextremisten wollen vor Gericht ziehen — Treffpunkt: Parkplatz ■ Von Bernd Siegler
Das Landratsamt Cham hat den für heute von der militanten „Nationalistischen Front“ (NF) unter konspirativen Bedingungen organisierten Kongreß zur „Auschwitz-Lüge“ verboten. Wegen der Themenstellung und der Redner seien Straftatbestände wie Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Volksverhetzung zu befürchten. Die Rechtsextremisten wollen sich trotzdem auf einem Parkplatz auf der B 85 zwischen Schwandorf und Cham in Roding treffen und über ihren Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger gerichtlich gegen den Verbotsbescheid vorgehen.
Die NF, die sich als straff organisierte NS-Kaderpartei versteht, hatte bundesweit zu der Veranstaltung im Rodinger „Gasthof Greiner“ (Beginn 10.00 Uhr) mobilisiert. Unter dem Motto „Schluß mit dem Holocaust“ sollten in Roding führende Propagandisten des „Revisionismus“ wie Robert Faurisson, Gerd Honsik und Otto Ernst Remer, der Kopf der rechtsextremen „Freiheitspartei“, zu Wort kommen.
Bereits am Donnerstag hatte der bayerische Innenminister Stoiber dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Galinski, versichert, daß derartige „geschichtsverfälschende Propagandaveranstaltungen auf keinen Fall stattfinden“ dürften. Das „vereinte Deutschland“ müsse der „Weltöffentlichkeit, aber auch den betroffenen Überlebenden des Holocausts und ihren Kindern deutlich machen, daß es „bei uns keinen Raum für einen solch verlogenen und ketzerischen Nazi-Spuk“ gebe. Gestern nachmittag folgte das Landratsamt Cham der Vorgabe des Innenministeriums und verbot die Veranstaltung und Ersatzveranstaltungen im Kreis Cham. Es sei insbesondere „die Leugnung des millionenfachen Massenmordes im Dritten Reich“ zu befürchten gewesen, hieß es.
Die Veranstalter des Kongresses hatten schon vor dem Verbotsentscheid angekündigt, über den einschlägig bekannten Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, selbst NF-Mitglied, gegen ein etwaiges Verbot vorzugehen. Der Treffpunkt auf dem Parklatz bei Roding soll auf jeden Fall eingehalten werden und wird durch das Verbot nicht berührt. „Das Treffen auf einem Parkplatz ist rechtlich nicht relevant“, betonte der für den Verbotsentscheid verantwortliche Landratsbeamte Brey.
Die bayerischen Grünen haben unterdessen die Bevölkerung „zum gewaltfreien Protest“ und zur „antifaschistischen Präsenz“ gegen die Veranstaltung aufgerufen. Dies sei, so Gerald Häfner, Landesvorsitzender der bayerischen Grünen, „gerade in Zeiten wachsender Feindlichkeit gegenüber AusländerInnen und Flüchtlingen und des Erstarkens rechtsextremer Gruppen in den neuen Bundesländern“ notwendig.
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