Rechtsextreme Anschläge geplant: Neonazi-Gruppe angeklagt
Acht Neonazis wollten als „Revolution Chemnitz“ wohl einen „Systemwechsel“ herbeiführen. Nun erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie.
Die Polizei hatte die Männer, 21 bis 31 Jahre alt, schon im September und Oktober 2018 festgenommen. Die Anklage wirft ihnen vor, Anschläge geplant zu haben, die Gruppe sei bereits auf der Suche nach Waffen gewesen. Ziel seien „effektive Schläge gegen Linksparasiten, Merkel-Zombies, Mediendiktatur und deren Sklaven“ gewesen, wie es in einer internen Telegram-Chatgruppe hieß. Man wolle einen „Systemwechsel“, es gelte „das Regime zu stürzen“.
Die Männer kommen aus der Region um Chemnitz, einige haben langjährige Szeneerfahrung, etwa in der früheren Kameradschaft „Sturm 34“, andere bewegten sich unter Hooligans mit. Und sie beteiligten sich im Sommer 2018 auch an den rechten Aufmärschen nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Chemnitzer, bei denen es zu Angriffen auf Migranten, GegendemonstrantInnen und JournalistInnen kam.
Als Radelsführer gilt den Anklägern dabei Christian K. Er soll die Chatgruppe gegründet haben – Titel: „Planung der Revolution“. Bereits Mitte September war der 31-Jährige mit einem Dutzend Mitstreitern nach einer rechten Kundgebung auf die Chemnitzer Schlossteichinsel gezogen und hatte dort als Bürgerwehr Anwesende kontrolliert und Migranten bedroht. Ein Iraner erlitt eine Kopfplatzwunde durch einen Flaschenwurf. Dann setzte die Polizei die Gruppe fest. Intern hatte diese die Aktion als „Probelauf“ ausgegeben.
Nach Sicht der Ermittler sollte ein tatsächlicher Anschlag dann am 3. Oktober in Berlin geschehen. Dort, wo „die Leute“ sitzen, die „abgesetzt werden müssen“, wie es im Chat von „Revolution Chemnitz“ hieß. Im Fortgang hätten sich nach Willen der Neonazis dann auch Polizisten und „normale Bürger“ an Aktionen beteiligen sollen. Wie konkret die Pläne waren, blieb den Ermittlern aber unklar.
Verteidiger halten Vorwürfe für überzogen
Sie waren durch die Beschlagnahmung der Handys von Christian K. und anderen der Gruppe auf die Spur gekommen. Auf dortigen Chats entdeckten sie auch eine „Bestellliste“ für Schusswaffen. Die Mitglieder tauschten sie bereits über eine Geldsammlung und Kaufpreise aus.
Erhoben wurde die Anklage vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die Verteidiger der acht Beschuldigten halten die Vorwürfe dagegen für überzogen. Die Aktenlage sei „dünn“, sagte Anwalt Daniel Sprafke der taz. Es sei fragwürdig, dass bereits eine Chatgruppe reiche, um eine Terrorgruppe zu bilden. „Da habe ich meine Zweifel.“
Der Bundesgerichtshof hatte die Haftbefehle gegen die Beschuldigten dagegen zuletzt bestätigt. Ein „dringender Tatverdacht“ bestehe fort.
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