■ Rechtschreibreform: Beschwerde
Die Hamburger Schulbehörde wird beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts. Das hatte vergangene Woche einer Alsterdorfer Schule untersagt, eine Zehnjährige mit den neuen Rechtschreibregeln zu traktieren. Begründung: Eine solche Reform bedürfe einer gesetzlichen Grundlage, nicht einfach einer Anordnung der Schulbehörde. Schließlich greife die Reform wesentlich in das Erziehungsrecht der Eltern und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes ein.
Die Schulbehörde dagegen hält daran fest, daß die Rechtschreibreform nur eine „behutsame Systematisierung der bisherigen Schreibkonventionen“bedeute.
Die Reform muß her, meint auch die Hamburger Lehrergewerkschaft GEW. Und zwar schnell. „Wir sind sehr dafür, daß sie möglichst bald eingeführt wird“, sagte Vorsitzende Anna Ammonn gestern. „Aber wir brauchen Rechtssicherheit. Das ist ja kein Zustand im Moment.“Daß ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein seinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen habe, sei „nur Taktik, vielleicht möchten die mehr Entscheidungen von kleinen Gerichten“ . taz
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