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■ RechtsbeugungDDR-Staatsanwälte

Berlin (dpa) – DDR-Staatsanwälte können nach einem Urteil des BGH grundsätzlich wegen Rechtsbeugung bestraft werden. Das erklärte der 5. Senat des höchsten deutschen Strafgerichts gestern in Berlin. Im konkreten Fall hoben die Richter allerdings die Verurteilung von zwei früheren DDR-Militärstaatsanwälten wegen Verfahrensfehlern auf.