: Rechte Gewalt „nicht überbewerten“
Berlin. Vor einer Überbewertung rechtsradikaler Gewalt hat Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze vom Landgericht Berlin gewarnt. Die tatsächliche Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten stehe in keinem Verhältnis zu ihrer medienwirksamen Inszenierung, erklärte er. Der Staat verfüge über ausreichende rechtliche Mittel, um gegen rechtsradikale Straftäter vorzugehen. Von den 55.000 Straftaten, die 1992 in Berlin verhandelt wurden, seien nur 1.400 als rechtsradikal eingestuft worden.
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