: Recht auf Nichtwissen
■ Bisher einmaliges Kölner Urteil könnte Schule machen: Arzt muß für heimlichen HIV-Test Schmerzensgeld zahlen
Köln (taz) – Erstmals hat ein deutsches Gericht einen heimlich durchgeführten Aids-Test als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht verurteilt (siehe Seite 1). Im konkreten Fall hatte ein Hautarzt den Test ohne Einwilligung seines Patienten angeordnet. Er muß dem Erben des inzwischen verstorbenen Klägers Peter Bürger ein Schmerzensgeld von 1.500 Mark zahlen.
Der homosexuelle Kläger hatte sich trotz Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bewußt gegen einen Test entschieden, um die psychische Belastung eines eventuell positiven Resultats so lange wie möglich zu vermeiden. Vorsorglich praktizierte er Safer Sex. Sein Partner hat sich nicht infiziert.
Nach Aussagen des Patienten hatte der Hautarzt den Test als notwendige Maßnahme verteidigt, um sich und sein Personal vor einer Infizierung zu schützen. Vor Gericht argumentierte der beklagte Arzt nicht ganz so dumm: Er erklärte, der Patient habe dem Test im Prinzip zugestimmt, da er mit der ärztlichen Konsultation die ursächliche Abklärung all seiner Beschwerden verlangt habe. Das Landgericht Köln unter Vorsitz von Richter Schäfer ließ diese „irrige Argumentation“ nicht gelten und verurteilte den Arzt zur Zahlung des Schmerzensgelds. Durch den heimlichen Test sei das in hohem Rang stehende Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzt worden und damit auch sein Persönlichkeitsrecht.
Selbst wenn der Test aus medizinischer Sicht erforderlich gewesen wäre, hätte ihn der Arzt nicht ohne Einverständnis des Klägers anordnen dürfen.
„Das Urteil wird Schule machen“, kommentierte der Kölner Anwalt Johannes Latz den Richterspruch. Endlich sei juristisch bestätigt, daß Ärzte in Sachen Aids nicht den verdeckten Ermittler spielen dürften. Sein Klient habe sich mit dem Wissen um seinen HIV-Status nicht belasten wollen. Das Urteil bestätige, daß dieses „Recht auf Nichtwissen“ nicht verletzt werden darf.
Thomas Spolert von der Aids- Hilfe Köln forderte alle Betroffenen auf, bei heimlichen Tests grundsätzlich zu klagen. Nur so würden Ärzte dazulernen. Die tägliche Praxis zeige, daß der Schock eines HIV-positiven Tests viele Infizierte in Depressionen und Selbstmord treibe. Die Entscheidung, so lange wie möglich unbeschwert und ohne Testbefund leben zu wollen, müsse respektiert werden.
Michael Lenz von der Deutschen Aids- Hilfe begrüßte das Urteil. Endlich werde juristisch festgeklopft, „was wir seit Jahren vertreten“. Für Mediziner gebe es bei einem sorgsamen Umgang mit Spritzen und Patientenblut kein Risiko.
Tests zum Schutz des Personals seien „einfach albern“. Wenn überhaupt, sollte der HIV-Test nur nach eingehender Testberatung gemacht werden und einer weiteren Beratung bei Mitteilung des Ergebnisses. Manfred Kriener
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