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Rechnungshof entlastet Eberhard Diepgen

Berlin. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen hat im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den ehemaligen Geschäftsführer der Olympia GmbH, Lutz Grüttke, seine Pflichten als Aufsichtratsvorsitzender des Unternehmens nicht verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Rechnungshofes. Dieser war Anfang Oktober 1991 von Diepgen mit den Recherchen beauftragt worden, nachdem Grüttke am 20. September 1991 den Aufsichtsrat um seine Entlassung gebeten hatte. Der Rechnungshof hatte vor allem zu klären, ob der Regierende Bürgermeister Kenntnis von dem umstrittenen Werbevertrag mit der Agentur Schirner hatte. Diepgen habe, so das Ergebnis des Rechnungshofes, den Vertrag erst zwei Tage vor der Aufsichtsratssitzung vom 20. September erhalten. Zuvor sei ihm von Grüttke der Vorschlag unterbreitet worden, eine »bekannte, hervorragende Werbeagentur zur Mitarbeit zu gewinnen«. Dieser Vorschlag habe Diepgens Billigung gefunden. Die Existenz eines schriftlichen Vertrages habe Grüttke Diepgen gegenüber jedoch in Abrede gestellt.

Unklar ist nach wie vor, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Er habe allerdings, so das Resümee des Rechnungshofes, »eine unverhältnismäßige, im einzelnen noch gar nicht konkret zu beziffernde Bevorteilung der Agentur Schirner beinhaltet«. Aus einem Schreiben Diepgens geht hervor, daß der Vertrag zum 31.12.91 aufgelöst wurde. Danach bestehen keinerlei Zahlungsverpflichtungen der Olympia GmbH mehr. Bis dahin wurden monatlich 187.500 Mark Honorar an Schirner überwiesen. Allerdings sieht Diepgen im Augenblick »keine Anhaltspunkte für Regreßforderungen« gegen den Ex-Manager. dr

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