: Raucherkneipen im Norden erlaubt
SCHLESWIG dpa ■ In Eckkneipen ohne Angestellte darf in Schleswig-Holstein vorläufig wieder geraucht werden, entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig in einem Eilverfahren. Vier Lübecker Wirtinnen hatten gegen das geltende Nichtraucherschutzgesetz geklagt, weil es sie in eine existenziell bedrohliche wirtschaftliche Notlage“ gebracht habe. Das Gericht äußerte verfassungsrechtliche Bedenken am Nichtraucherschutzgesetz, weil es keine Ausnahmeregelung für solche Gaststätten vorsehe, die keinen getrennten Raucherbereich in ihren Betrieben einrichten können. Diese Kneipen seien daher gezwungen sind, das Rauchen vollständig zu untersagen. „Zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile“ habe das Gericht vorläufig bis zu einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts das Rauchen in diesen Gaststätten zugelassen, hieß es weiter. Die Regelung gelte jedoch nur für Gaststätten, in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind (Az.: 12 B 13/08).