Rauchen in der Wohnung: Nach 40 Jahren Kündigung
Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung: Ein Düsseldorfer Richter verweigert Prozesskostenhilfe für einen 74jährigen Mieter.
DÜSSELDORF dpa | Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.
Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab. Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner.
Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen. Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.
Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
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