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Rathaus für DVU tabu

■ Bremer Oberverwaltungsgericht erklärt Klage von DVU-Abgeordneten gegen Rathaus-Vebot für unzulässig

Bremen (taz) - Neonazis kommen mir nicht mehr ins Rathaus“, sagte Bremens Bürgermeister Wedemeier am Tage nach der Bürgerschaftswahl am 14.9.1987 und ließ selbiges dem DVU -Abgeordneten Altermann durch seinen Sprecher mitteilen. Altermann, der Einlaß zu einer im Rathaus stattfindenden Landespressekonferenz begehrt hatte, mußte draußen bleiben.

Altermann hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht gegen den Präsidenten des Senats geklagt und beantragt, das gegen ihn gerichtete Verbot aufzuheben oder zumindest für rechtswidrig zu erklären. Jetzt hat die 2. Kammer des Oberverwaltungsgerichtes in zweiter Instanz die DVU-Klage für unzulässig erklärt. Zwar darf Altermann, wie es auch Wedemeier im nachhinein klarstellte, das Rathaus oder ein anderes Dienstgebäude aufsuchen, wenn er persönliche Angelegenheiten mit einem Sachbearbeiter besprechen will, wenn er jedoch politische Erklärungen abgeben möchte, bleibt das Rathaus tabu.

Die Bremer Landespressekonferenz, so die OberverwaltungsrichterInnen, sei eine privatrechtliche Journalistenvereinigung, die in geliehenen Räumen des Rathauses am Tage nach der Wahl eine private Veranstaltung durchgeführt hat. Da es sich also um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handele, entziehe sich die Altermann -Klage einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung und sei somit unzulässig.

hbk