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Rassistische Übergriffe vertuscht?

■ Heute im PUA Polizei: Ermittlungen im „Fall“ Dialle D.

Hat Oberstaatsanwältin Marion Zippel schlampig ermittelt, polizeiliche Übergriffe auf Schwarze vertuscht und mitgeholfen, daß mittels Abschiebung Strafanzeigen gegen Polizisten unter den Tisch fallen? Um die Aufklärung dieser Vorwürfe geht es heute im Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) Polizeiskandal. Dazu soll Marion Zippel im „Fall“ Dialle D. – der den Polizeiskandal ins Rollen brachte – befragt werden.

Ebenfalls geladen sind die beiden ZeugInnen, die den Übergriff der Polizisten auf den Senegalesen Dialle D. beobachtet und eingegriffen haben. Weil Dialle D. eine Kappe mit der Aufschrift „Den Nazis keine Chance“ trug, griffen zwei Polizisten den Afrikaner an und verletzten ihn. Nachträglich bestritten die Beamten, daß sie sich als Polizisten zu erkennen gaben.

Trotz der übereinstimmenden Zeugenaussagen, des ärztlichen Attests und des Vermerks eines Kriminalbeamten, daß ein Dienstvergehen vorliege, hatte Oberstaatsanwältin Zippel die Verfahren eingestellt. Gleichzeitig wurde versucht, ausländerrechtlich gegen Dialle D., der Anzeige erstattet hatte, vorzugehen.

Dialle D.s Anwalt, Rolf-Eckard Puls, hatte gegen die Staatsanwaltschaft Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Ihm sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen Akteneinsicht verwehrt worden, es hätte eine „fehlerhafte Sachaufklärung“ stattgefunden und schließlich habe man die Rechte des Nebenklägers Dialle D. einzuschränken versucht. Man sei bemüht gewesen „aus dem Opfer einer Gewalttat einen kriminellen Täter zu machen“.

Polizei und Staatsanwaltschaft wird außerdem vorgeworfen, die beiden Tatzeugen nur telefonisch, statt persönlich und ausführlich vernommen zu haben. Zeitgleich und mit sehr viel Aufwand wurde hingegen versucht, Dialle D. Straftaten anzuhängen. Eine solche Häufung von „Zufällen“, so Anwalt Puls, sei „unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung nicht denkbar“. Silke Mertins

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