Rassismus-Prozess gegen NPD-Chef: Klinsmann soll in den Zeugenstand
Udo Voigt und zwei weitere NPD-Vorstände sollen den Fußballer Owomoyela beleidigt haben. Nun verzögern sie das Urteil. Sie wollen den Ex-Bundestrainer und DFB-Präsdent Theo Zwanziger vorladen.
BERLIN dpa Im Prozess gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der rechtsextremen Partei wird überraschend die Beweisaufnahme verlängert. Die Verteidiger der Angeklagten stellten am Dienstag vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten zahlreiche Beweisanträge, die aus Sicht der Ankläger aber kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Die NPD-Funktionäre müssen sich seit Ende März wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Sie sollen für einen rassistischen Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein.
Ursprünglich war ein Urteil bereits für diesen Dienstag erwartet worden. Nun hat das Berliner Amtsgericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Die Strafverfolgungsbehörden hatten vor drei Jahren zehntausende NPD-Flyer beschlagnahmt, in denen der dunkelhäutige Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Staatsanwaltschaft rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Dienstag stellte der Verteidiger des mitangeklagten Thüringer NPD-Landesvorsitzenden Frank Schwerdt einen neuen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Monika Pelcz. Darüber muss ein Schöffengericht entscheiden. Ein früherer Befangenheitsantrag war vor einigen Tagen abgewiesen worden. Zudem beantragte die Verteidigung unter anderem, den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, sowie den früheren Nationaltrainer und heutigen Teamchef des FC Bayern München, Jürgen Klinsmann, als Zeugen vorzuladen.
Die Staatsanwaltschaft widersprach den Anträgen, weil sie für die Sachaufklärung unerheblich seien. Der Rechtsanwalt des DFB und Owomoyelas, Christian Schertz, schloss sich dem Ankläger an.
In dem Verfahren geht es um die Titelseite des WM-Planers. Darauf war ein Trikot der Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte National-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot war nach Deutung der Staatsanwaltschaft mit der Nummer 25 versehen, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader. Eine zweite Version des Flyers zeigte später eine Nationalmannschaft, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die Verteidiger argumentieren damit, dass Owomoyela in dem Flyer nicht gemeint sei. Gezeigt werde das Trikot von Sebastian Deisler, der die 26 trug.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
Berlin nimmt Haftbefehl zur Kenntnis und überlegt