: Raser contra Radar
■ Wie Autofahrer per CD Radarfallen austricksen wollen
Sie hängen sich CDs ins Auto, installieren Warngeräte und Gegenblitzanlagen und beschichten ihre Nummernschilder mit reflektierenden Folien – Deutschlands Rasern ist kein Trick zu schäbig, um den Radarfallen und dem verdienten Bußgeld zu entgehen. Das Schöne daran: Die hinterhältigen Kniffe sind meist vergebens, viele von ihnen auch strafbar, warnen Polizei und ADAC unisono.
Am häufigsten, sagt Matthias Schmitting vom ADAC Hamburg, werden CDs an den Rückspiegel gehängt. Sie sollen den Radarblitz reflektieren, um eine Identifizierung des Fahrers zu verhindern. Klappt aber nicht, weiß Werner Lohse, Verkehrsexperte bei der Hamburger Landespolizeidirektion. Die Scheibe müßte nämlich, um zu reflektieren, auf den genauen Einstrahlwinkel des Blitzlichts eingestellt sein und nicht „nur locker rumhängen“. Strafbar ist der CD-Einsatz nicht, wohl aber reflektierende Folien oder Sprays auf Nummernschildern. Das wird als „Veränderung der Kennzeichnung von Fahrzeugen“gewertet, ist also Urkundenfälschung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht ist. Mal abgesehen davon, daß mit moderner Fototechnik auch auf überbelichteten Fotos Kennzeichen leserlich gemacht werden können.
Ähnlich nutzlos, dafür teurer sind Gegenblitzanlagen. Auch hier soll das Bild überbelichtet werden. In der Theorie. Praktisch kommt der Gegenblitz bei der Polizeikamera erst an, wenn das Bild bereits im Kasten ist. Die Polizei stuft die Geräte als unzulässige Beleuchtungsanlage ein, und das hat Folgen: „Der Kollege, der so einen anhält, könnte das Fahrzeug beschlagnahmen oder zumindest anordnen, es in ordnungsgemäßem Zustand – ohne Gegenblitz – vorzuführen“, sagt Lohse.
Bleiben Radarwarngeräte – für 500 bis 3000 Mark im Handel zu haben. „Die reagieren auf fast alles“, weiß Schmitting, „auf Handys, Taxen- und Polizeifunk. Die Leute fahren dann durch die Stadt und haben ständig ein Piepen im Auto.“ Hans-Jürgen Ehlers
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