piwik no script img

Rapper Kollegah und Farid BangErmittlungen werden eingestellt

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Textzeilen der beiden Musiker geprüft. Ergebnis: Die sind durch das Recht auf Kunstfreiheit gedeckt.

Nachhilfe in Geschichtsunterricht: Kollegah (l.) und Farid Bang in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz Foto: dpa

Düsseldorf dpa | Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-Rap“ gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.

Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte schließlich zu seiner Abschaffung geführt. Etliche Musiker hatten zuvor ihre Echo-Preise aus Protest zurückgegeben.

Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.

Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder 'nen Holocaust“. Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des „Gangsta-Rap“ sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.

Die Passage „Ey, ich komm' in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“ sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Die viel kritisierte Zeile Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft

Beschwerde gegen Urteil noch möglich

Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener überprüft. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.

Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker Marius Müller-Westernhagen gekommen. Das Musiklabel BMG hatte sich in einer Stellungnahme zunächst hinter die Musiker gestellt, dann aber die Zusammenarbeit auf Eis gelegt.

„Grenzüberschreitung ist eines der zentralen Stilmittel des Gangsta- und Battle-Raps“, erklärte Hiphop-Expertin Sina Nitzsche von der Technischen Universität Dortmund. „Der ist auch homophob, frauenfeindlich und in anderer Weise abwertend.“ Das gehöre allerdings zum Genre wie der Cowboy zum Western.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

17 Kommentare

 / 
  • Die Auffassung des Gerichts finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich naiv. Da kann jetzt also die nächste Rechtsrockband unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit den blödesten Hitlerscheiß machen. Das ist doch gerade der Trick, sich auf die sog. Kunstreiheit zu berufen. Und die Begründung des Gerichts, daß die (sorry) Blödheit der Rapper-Texte erlaubt sei, weil Rapper-Texte eben immer so sind, ist ein klassischer Zirkelschluß. Im Grunde genommen, hat sich das Gericht gedrückt.

  • Sidodumal den Balnken im eigenen Auge, ik saaach nur "Altet Testamentken".

     

    Aber wer will Eulen vorne Athen nach Athen2 tragen?

     

    Der Wolf im Wolfspelz ein Albtraum der Grünen - oder Reals??

     

    Da mähste nix. Kerr. Jau. Ab dafür & Danke. Na - Si‘cher dat. Nomahl. Gellewelle. Dat blifft ook so.

    Liggers. Newahr. No. Dess paschd schonn. Njorp. Wollnichwoll. Gern&Dannichfür.

    Always at your service. Normal. Kerr. CERR!

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Nur mal zur Ehrenrettung der beiden Knaben. Nicht dass ich ein Fan wäre. Es gibt ja intelligenteren HipHop.

     

    Marteria/Marsimoto, Sokee, Deichkind, sogar Sido. Oder CloudRap.

     

    Wer kennt noch DAF? DeutschAmerikanischeFreundschaft:

     

    "Tanz den Adolf Hitler und jetzt den Mussolini"

    https://www.youtube.com/watch?v=eYcUGO-ISXQ

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Ja der Jaki Ach du Liebezeit ! Jott Han ihn "Seelik".

       

      Aber dit wan die "gude ole Zeit" (nit zu verwechseln mit der ZEIT Buss-Zerberius hab ihn selig"

       

      NewahrNewahrNewahr

       

      KERRR

       

      KERRRRRR

  • @ mein lieber Schelm... eine der wichtigsten Lehren der Geschichte für die, die sich ihr verbunden fühlen, ist: wer schweigt, stimmt passiv zu! - Einverstanden soweit? Verantwortung übernimmt man nicht, sie überkommt einen einfach als Beteiligter - auch als nur am Rande Beteiligten - man kann ihr gerecht werden im Rahmen eigener Möglichkeiten oder eben nicht....

     

    Und genau da hab ich ein Problem, mit dem Schweigen der LinkInnen und FeministInnen zu den Machwerken des "Gangsta-Rap..."

     

    ich kann ja einer Wahrnehmungsstörung aufsitzen... werde mal recherchieren, was sich von den Protagonisten der Rainer-Brüderle-Dirndl-Affäre so zum Thema Fahrid Bang & Co finde.... mal bitte vor Augen halten, worum es damals ging und welcher Alarm da gemacht wurde- und worum es hier ganz konkret geht - Diskriminierung ist, wenn mit zweiterlei Maß gemessen wird, oder?

    • @Johannes D. Pobbig:

      Ja, machen Sie das mal.

       

      Ich habe nicht mitbekommen, dass irgendein Staatsanwalt wegen der Aussagen von Herrn Brüderle ermittelt hat. Das Verfahren, was da Ihrer Ansicht nach abgelaufen sein soll, würde mich wirklich interessieren.

  • @ schelm - eben kein Einfallstor bieten! Die dürfen, können wir auch - eben nicht. batsa. Aber es fällt schon auf, dass mit unterschiedlicher Elle gemessen wird, was die Empörungsindustrie angeht, sind die Grenzwerte doch sehr unterschiedlich hoch, bis die Sirenen losschrillen .... die Verharmlosung nach §130 Abs. 3 sehe ich schon, als ob diese unendlich bedauernswerten Menschen in den Vernichtungslagern ihren Körper "definiert" hätten wie im Sportstudio ! Pfui Teufel. und nach §130 StGB sehe ich schon Gewaltverherrrlichung und Gealtverharmlosung- einfach mal nachlesen - es ist gut, dass es diese Norm als Grenzlinie gibt, auch wenn für Linke wohl nur Normen zu gelten haben, die sie selbst begünstigen - ihre eigene Clique kanns treiben, wie sie will.

    • @Johannes D. Pobbig:

      Dem Richter ist es egal, was Ihre Linken meinen.

       

      Ihre Meinung ist Ihre Meinung.

      Aber dass die strafrechtliche Grenzlinie nicht übrschritten wurde, war vorher klar.

       

      Verraten Sie mir bitte, warum Sie die beiden Rapper als Linken-Clique einsortieren?

      Darauf werde ich ja nun gar nicht gekommen.

    • @Johannes D. Pobbig:

      Korrektur Tippfehler: § 131 Gewaltdarstellung,

    • @Johannes D. Pobbig:

      Das ist dann ja der Offenbarungseid. "Wir" VS "Die", alles klar. Auch die Verwendung des Wortes "Empörungsindustrie" offenbart sie als weiteren Rechtsaußen-Troll-Account.

  • @schelm wenn Hitler und Co. also ihre Texte , Mein Kampf, Sportpalast-Rede und andere solcher "Schmeckerchen" auf unterlegte "Musik" - eher Geräusch - gesprochen hätten - dann wäre das also "gangsta-Rap" und völlig ok ?

    Hitler war auch Ausländer - Beißhemmung ?

    • @Johannes D. Pobbig:

      Kollegah ist Deutscher und völlig Weiß im CWT-Sinne, wenn ich mich nicht täusche.

       

      Und beide haben es doch voll abgekriegt.

    • @Johannes D. Pobbig:

      Nein, es gibt einen Unterschied zwischen antisemitischen Aufrufen zum Völkermord (nur für ihr Verständnis: Hitler, Sportpalast-Rede usw.) und geistigem Durchfall der durch die Kunstfreiheit gedeckt ist (Gangsta-Rap). Dass die Texte gewaltverherrlichend, homophob und misogyn sind stellt ja niemand in Abrede, aber eben nicht die zitierten Textzeilen und nicht in Bezug auf Auschwitz.

  • Mal völlig ungeachtet der Tatsache dass die Texte schreiend dumm und geschmacklos sind, aber als juristischer Laie kann ich die Volksverhetzung zumindest in Bezug auf die Auschwitz- bzw. Holocaust-Vergleiche nicht ganz erkennen. Die Rapper sind ja ganz offensichtlich der Auffassung, dass a) der Holocaust durchaus stattgefunden hat und b) alles was damit zusammenhängt sehr "krass" ist, also schrecklich und schockierend. Dumm? Geschmacklos? Ja sicher! Aber antisemitisch?

  • Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Moderation

    • @Johannes D. Pobbig:

      Kollegah ist ein weißer Mann, nur noch nicht alt. Daran ändert nun auch der kanadische Vater nichts.

       

      Und die beiden haben es doch voll abbekommen.

       

      Deshalb verstehe ich Ihren Kommentar nicht.

    • @Johannes D. Pobbig:

      Leiden Sie an einer Leseschwäche? Das ist doch genau das Thema dieses Artikels. Den beiden wurde vorgeworfen, dass ihre Textzeilen antisemitisch seien, rassistisch, homophob und frauenfeindlich. Das Gericht sieht das anders. Wo kommt denn da jetzt ihre MeToo-Debatte her? Oder kann es sein, dass sie ihren eigenen Rassismus, ihre Homophobie und Misogynie nur relativieren wollen? Indem sie sich als ein Opfer "unfairer Anschuldigungen" gerieren nach dem Motto "die Kanaken machen dass doch auch!" Wie so viele andere New-Right-Ghostuser auf dieser Seite... durchsichtig und lächerlich!