RÜCKWIRKEND AB 2005 : „Soli“ wird nur noch vorläufig erhoben
BERLIN | Nach Zweifeln eines Finanzgerichts an der Verfassungsmäßigkeit wird der umstrittene Solidaritätszuschlag nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich laut Finanzministerium die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Der „Soli“ wird danach rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt. Steuerzahler brauchen nun nichts mehr zu unternehmen, um Geld zurückzuerhalten, sollte das Verfassungsgericht den „Soli“ am Ende wirklich kippen. (dpa)