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RELIGIONSFREIHEITJehovas Klagen

Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.

Taufe bei den Zeugen Jehovas: Religionsgemeinschaften machen merkwürdige Sachen. Bild: dpa

In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt, die Bremische Bürgerschaft hat dies bisher verweigert. Vor einigen Wochen haben die Zeugen per Anwalt der Bürgerschaft eine Frist gesetzt: Wenn bis Mittwoch nichts passiert, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Bis Mittwoch wird nichts passieren, sagt der Grünen-Abgeordnete Horst Frehe. In der November-Sitzung des Rechtsausschusses stehe das Thema auf der Tagesordnung. Eine Anhörung von Berliner Senatsvertretern im April habe "nichts" erbracht. Die Grünen hatten geplant, vor Ort nach besonderen Gründen zu suchen, den Bremer Zeugen die Ankennung zu verweigern. Das Problem ist aber, so Frehe: Nach der Berliner OVG-Entscheidung kann das Verhalten oder Fehlverhalten Einzelner nicht der Religionsgemeinschaft insgesamt angerechnet werden. Selbst wenn konkrete Vorwürfe gegen die Bremer Zeugen Jehovas auftauchen würden, was bisher nicht der Fall ist, wäre das kein hinreichendes Argument, die Anerkennung zu verweigern. Möglicherweise, so Frehe, werde man nun in der Bürgerschaft eine offene Abstimmung über einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft durchführen. Einen Abgeordneten kann niemand zwingen, entsprechend der Rechtslage abzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann den Bremer Parlaments-Beschluss für verfassungswidrig erklären.

Insa Peters-Rehwinkel, die rechtspolitische Sprecherin der SPD, hält die Suche nach bremischen "Argumenten" zur Verweigerung der Anerkennung noch für offen. Man müsse sich für eine so wichtige Frage Zeit nehmen, erklärte sie.

Mit einer Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes hätten die Zeugen Jehovas ähnliche Privilegien wie die christlichen Kirchen bei Gründung konfessionell gebundener Kindergärten und Schulen und im steuerlichen Bereich. Nach eigenen Angaben gibt es in Bremen rund 2.000 Zeugen, die in sechs Gemeinden organisiert sind und sechs "Himmelreichssäle" betreiben.

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7 Kommentare

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  • Z
    ZickZack

    Einfach mal die Rechtmäsigkeit der größten Sekten überprüfen. Ohne Kirchensteuer und Dotationen vom Staat ist die Kirche tot. Jehovas Zeugen nicht.

  • P
    piru

    Das Problemchen ist leicht zu lösen. Die Privilegion der beiden Großsekten (ev. Kirche, kath. Kirche) werden gestrichen. Dann erlöschen auch alle Ansprüche anderer Sekten.

  • W
    Wolfgang

    Wie viele Sekten braucht das Volk noch? Vergessen, dass das Christentum auch nur eine Sekte ist?

    Alle diese Vereine haben nichts, was sich Religion nennen könnte. Was sie gemeinsam haben, ist die unglaubliche Dummheit, in Ewigkeit, Amen.

  • G
    gerd.

    Zur Bildunterschrift sei angemerkt, dass die Zeugen Jehovas auch in meinen Augen merkwürdige Sachen machen, aber eine Ganzkörpertaufe nun ausgerechnet nicht dazugehört. Das entspricht der biblischen Darstellung und urchristlichen Taufhandlung statt der hierzulande eher üblichen neuapostolischen Taufhandlung.

  • S
    Stephan

    Es ist schon ein dicker Hund, wenn Abgeordnete nicht an Recht und Gesetz gebunden sind. Sollte die Abstimmung gegen geltendes Recht ausgehen, dann sollte man sich nach dem Demokratieverständnis dieser Deppen fragen. Religionsfreiheit ist nun mal ein Menschenrecht. Dieses ungestraft mit Füßen treten zu dürfen, obwohl - wie im Artikel ausdrücklich erwähnt - keine Anhaltspunkte für eine Verweigerung der Körperschaftsrechte vorliegen, erinnert schon stark an Schilda.

     

    Ach ja, die Versammlungsräume der Zeugen Jehovas nennen sie nicht "Himmelreichssäle" sondern Königreichssaal - weil das Königreich Gottes, um das ja alle Christen im Vaterunser beten, dort im Vordergrund steht.

  • H
    hgp

    Bitte um saubere Recherchen.

     

    "Himmelreichssäle" = "Königreichssäle"

     

    Nach eigenen Angaben sind es nicht sechs sondern 30 Gemeinden:

    http://wachtturm.de/akt/zwv/default.htm

     

    Und sie sind nicht in 11 sondern in 12 Bundesländern anerkannt (einfach mal die Pressemitteilungen hier durchblättern: http://wachtturm.de/akt/pmg/default.htm)

  • H
    hgp

    "Einen Abgeordneten kann niemand zwingen, entsprechend der Rechtslage abzustimmen."

     

    Das flößt natürlich Vertrauen zum Rechtsstaat ein. Warum sollte ich mich nochmal an die Gesetze halten?