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RECHT Der ehemalige Bremer Imam Nabi A. hat nach zehnjährigem Verfahren Recht bekommen: Seine Ausweisung aus Deutschland war nicht rechtensIllegale Ausweisung eines Predigers

Seine Stelle als Prediger hat Nabi A. längst verloren

Nach zehn Jahren kann das Verfahren gegen den Imam Nabi A. El. K., der im Jahre 2005 als angeblicher „Hassprediger“ aus Bremen ausgewiesen wurde, nun eingestellt werden.

Die Ausweisungsverfügung erging, während Nabi A. in Ägypten war. Zwar hatte das Verwaltungsgericht schon damals entschieden, dass die Ausweisung nicht hinreichend begründet gewesen ist. Wieder einreisen durfte Nabi A. dennoch nicht, solange das Verfahren lief – und es lief lange.

Noch im Jahre 2013 hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf 100 Seiten dem Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung zu rechtfertigen versucht. Diese Anfechtungsklage ist nun zurückgenommen worden: Das Urteil von 2005 kann rechtskräftig werden .

Anlass für die Ausweisung waren Predigten, in denen Nabi A. in der Bremer Abu Bakr Moschee angeblich zur Gewaltanwendung aufgerufen hatte. Scharf kritisiert hatte er auch die Politik des Staates Israel gegenüber den Palästinensern und den Irakkrieg der USA.

Als das Oberverwaltungsgericht den Senator aufforderte, die seiner Behörde vorliegenden Vorgänge über den Inhalt der angeblichen Hasspredigten vorzulegen, zog die Innenbehörde ihre Klage zurück.

Die Bremer Gerichte waren nicht bereit, den Einschätzungen des Verfassungsschutzes zu folgen, weil die Sicherheitsbehörden ihre Quellen nicht vorlegen wollten. Aus vergleichbaren Gründen war auch die Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) am „Bremer Terrorwochenende“ für rechtswidrig erklärt worden.

Die Ausweisung des Predigers erfolgte unter dem damaligen Innensenator Thomas Röwekamp (CDU), der 2004 auch die Wiedereinreise des Bremer Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz untersagen wollte mit der Begründung, dessen Aufenthaltserlaubnis sei wegen eines mehr als sechsmonatigen „Auslandsaufenthalts“ nun erloschen.

Auch Nabi A. darf erst wieder einreisen, wenn er eine Arbeit in Deutschland vorweisen kann – seine Stelle als Prediger hat er längst verloren. Sein Anwalt hat angekündigt, den Anspruch seines Mandanten auf Schadensersatz zu prüfen. KAWE

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