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RAFBuback hadert

Neue Zweifel statt der erhofften Klarheit - der Sohn des von Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback fühlt sich von der Bundesanwaltschaft im Stich gelassen.

Sucht noch 30 Jahre nach der Tat nach den Mördern seines Vaters: Michael Buback. Bild: dpa

"Ich bin kein Ermittler. Eigentlich müssen die zuständigen Stellen diesen Fragen nachgehen", sagt Michael Buback, Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Seit einem halben Jahr setzt er Puzzleteilchen an Puzzleteilchen und versucht herauszufinden, wer damals seinen Vater erschossen hat. Gehofft hatte er natürlich auf die Hilfe der Bundesanwaltschaft (BAW), jener Behörde, der sein Vater bis zu seiner Ermordung vorstand. Doch Bubacks Enttäuschung wächst. "Ich habe den Eindruck: Wenn ich nicht frage, geht niemand der Sache nach", sagte er am Sonntag der taz.

Die neue Debatte über das Buback-Attentat war Anfang des Jahres durch den inzwischen abgelehnten Begnadigungsantrag von Ex-RAF-Mitglied Christian Klar ausgelöst worden. Michael Buback, Chemieprofessor in Göttingen, hatte die Frage aufgeworfen, wer von den drei mutmaßlichen Tätern - Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg - einst die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgegeben hatte. Die Gerichte hatten das seinerzeit offengelassen. Doch statt der erhofften Klarheit brachte die monatelange Diskussion nur neue Zweifel - und Hinweise auf zwei weitere mutmaßliche Schützen: Stefan Wisniewski und Verena Becker. "Die Situation ist für uns heute ungewisser und somit schlimmer, als sie es vorher war", sagt Buback inzwischen.

Wisniewski war von RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock, der sich persönlich bei Buback gemeldet hatte, ins Spiel gebracht worden. Kurze Zeit später berichtete der Spiegel, es habe bereits Anfang der 80er-Jahre Hinweise gegeben, dass Wisniewski der Schütze war. Die RAF-Gefangene Verena Becker habe dies dem Verfassungsschutz offenbart, und dieser habe die Information an die Bundesanwaltschaft weitergegeben. Im April bestätigte Generalbundesanwältin Monika Harms den Vorgang und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski ein.

Doch das ist nicht die einzige noch offene Spur. Möglicherweise war nämlich auch Verena Becker selbst am Anschlag beteiligt. Hinweise auf ihre Täterschaft gab es damals schon (siehe unten), doch die Bundesanwaltschaft scheint zumindest einige der Hinweise ignoriert zu haben. Michael Buback schrieb daraufhin einen langen Brief an Monika Harms und stellte darin viele Fragen, aber eine Antwort erhielt er nicht. Er kann es nicht fassen.

Auch die Anklageschriften und Urteile der damaligen Prozesse wegen des Buback-Attentats wollte ihm die Bundesanwaltschaft zunächst nicht herausgeben. Ende Mai erhielt Buback nach langem Drängen zumindest Fragmente davon. Die Namen von Zeugen wurden geschwärzt, ganz weggelassen wurde alles, was andere Anschläge betraf. Außerdem wurde ihm auferlegt, die Unterlagen nicht an Medienvertreter weiterzugeben. Diese müssen noch bis Mitte August warten und sollen erst Einsicht bekommen, wenn die Zeugenbefragung im neuen Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski abgeschlossen ist. Und auch das wurde erst nach einer Klagedrohung zugestanden.

Geleitet werden die Ermittlungen von Rainer Griesbaum, der schon im Prozess gegen Klar 1985 die Anklage vertreten hatte. "Es wäre günstiger, wenn das Ermittlungsverfahren nicht von einer Person geleitet würde, die bereits damals mit dem Verfahren befasst war", sagt Buback heute.

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