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■ RAF-GefangeneHaftentlassungen

München (dpa) – Generalbundesanwalt Nehm ist bereit, bei allen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten RAF-Terroristen nach fünfzehn Jahren Haft einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Entscheidend sei aber die sichere Erwartung, daß die Verurteilten keine Gewalttaten mehr begingen, heißt es in einem Focus-Bericht.

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