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RAF: Führungsaufsicht

Roland Mayer, der 1979 wegen seiner mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Rote Armee Fraktion zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, soll jetzt nach seiner Haftentlassung am 16.Dezember auch noch einer fünfjährigen Führungsaufsicht unterstellt werden. Die Bundesanwaltschaft hat einen entsprechenden Antrag beim OLG in Stuttgart eingereicht. In der Antragsbegründung heißt es, Mayer bekenne sich nach wie vor zu den Zielen der RAF.

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