Qualität von Flüchtlingsunterkünften: Gute Arbeit muss belohnt werden
Bei der Ausschreibung von Flüchtlingsheimen zähle allein der günstigste Preis, klagen Heimbetreiber – und stellen Forderungen an den nächsten Senat.
![](https://taz.de/picture/5107799/14/junge-gefluechtete-dpa-1.jpeg)
Die Realität sieht anders aus, klagen nun zwölf Betreiber, die sich zu einer Initiative zusammengetan und einen Forderungskatalog für den nächsten Senat zusammengestellt haben. Es herrsche ein „undurchschaubarer Wettbewerb“, sagte Peter Hermanns vom Internationalen Bund (IB) am Donnerstag. Entgegen den Behauptungen der Integrationsverwaltung von Senatorin Elke Breitenbach (Linke) gewinne de facto bei Ausschreibungen stets das Angebot mit dem „wirtschaftlichsten“ Preis.
Sowohl für die BewohnerInnen der Heime als auch für die Mitarbeitenden habe das fatale Folgen, erklärte Juliane Willuhn, Bereichsleiterin bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Mitte. Im Schnitt alle drei Jahre werde eine Unterkunft neu ausgeschrieben – und „fast immer“ gebe es einen Betreiberwechel, weil jemand einen günstigeren Preis biete, also „meist auch geringere Löhne“.
Während die Mitarbeiterinnen also entweder gekündigt oder zu schlechteren Kondition erneut angeheuert würden, verlören die BewohnerInnen, die oft viele Jahre in den Einrichtungen leben müssen, weil sie keine Wohnung finden, andauernd ihre Bezugspersonen.
„Wichtige Integrationsarbeit“
Zudem müssten die neuen Betreiber im Kiez erst wieder die Netzwerke aufbauen, etwa zu Kitas, Schulen, Beratungsstellen etc., was mindestens ein Jahr in Anspruch nehme, ergänzte Michael Elias von Tamaja. „Es gibt zu wenig Aufmerksamkeit für unsere wichtige Integrationsarbeit im Kiez.“
Die Betreiber fordern daher eine längere Laufzeit für den Betrieb eines Heims von in der Regel acht Jahren, um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Zudem sollte bei der Beurteilung der eingereichten Bewerberkonzepte eine „marktgerechte Bezahlung“ (anstatt lediglich der Mindestlohn) und eine gute Personalpolitik „deutlich höheres Gewicht“ bekommen.
Sozialsenatorin Breitenbach hat bislang stets erklärt, die Qualität eines Konzepts fließe mit 70 Prozent in die Beurteilung ein, der Preis nur mit 30 Prozent. Bei gleicher Qualität müsse man aber das „wirtschaftlichste“ Angebot nehmen – dies erfordere das EU-Vergaberecht.
Den Betreibern gehe es jedoch nicht darum, das Vergaberecht zu ändern, erwiderte Elias. Doch müsse bei der Beurteilung der Qualität, die ein Betreiber verspricht, etwa zur Integrationsarbeit, die tatsächliche Leistung berücksichtigt werden – und nicht allein das, was auf dem Papier versprochen werde. „Die Auslegung des Vergaberechts im Land können wir verändern“, so Hermanns. Man müsse gute Betreiber von schlechten, die Preisdumping betreiben, unterscheiden können.
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