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Putzfrau unterliegt vor EuGHAb 65 ist Schluss mit Wischen

Der Europäische Gerichtshof weist die Klage einer 65-Jährigen wegen Altersdiskriminierung zurück. Die Hamburger Putzfrau wollte weiter arbeiten - ihre Rente reicht nicht.

Die Richter bleiben hart: Es hat sich ausgeschrubbt. Bild: photocase/ilele

HAMBURG taz | Das Tarifvertrags-Gefüge gerät nicht ins Wanken. Klauseln in Tarifverträgen, die den Renteneinstieg mit 65 vorschreiben, verstoßen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und stellen auch keine Altersdiskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgrund einer Anfrage des Hamburger Arbeitsgerichts entschieden. Die 65-jährige Putzfrau Gerda R. aus Lurup hatte auf der Basis des AGG-Antidiskriminierungsgesetzes auf Weiterbeschäftigung auch über das 65. Lebensjahr hinaus geklagt, da sie von ihrer Rente in Höhe von 228 Euro nicht leben könne.

Gerda R. hatte 39 Jahre lang in der Bundeswehr-Führungsakademie in Blankenese geputzt. Seit dem 1. November 1994 war sie bei der tarifgebundenen Firma Öllerking Gebäudereinigung teilzeitbeschäftigt angestellt und verdiente zuletzt 307 Euro brutto. Der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung sieht vor, dass jemand nach Vollendung des 65. Lebensjahr automatisch in Rente geht - eine Klausel, die es ähnlich in vielen Tarifverträgen anderer Branchen gibt.

Gemäß diesem Passus teilte Gerd R. der Firma Öllerking Anfang Mai 2008 mit, dass ihr Vertrag eigentlich zum 31. Mai 2008 mit Renteneintritt endet, kündigte aber an, wegen der mageren Rente weiterarbeiten zu wollen. Denn die Regelung im Tarifvertrag verstoße gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie - Basis des deutschen AGG - und würde eine Altersdiskriminierung bedeuten. Die Firma lehnte ab, R. klagte. Ihr Anwalt Klaus Bertelsmann stieß mit seiner Argumentation beim Arbeitsgericht auf offene Ohren. Das Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH einen Katalog zur Prüfung vor: Kernpunkt war die Frage, ob nach Inkraftreten des AGG im Jahre 2006 kollektiv-rechtliche Regelungen in Tarifverträgen, die ein Ausscheiden aus Altersgründen vorsehen, mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im AGG und der EU-Richtlinie vereinbar seien. Und ob ein Staat, der solche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt, nicht gegen das EU-Recht verstoße.

Das Gericht verneinte die Fragen. Der EuGH habe bereits entschieden, dass Klauseln über die automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die eine Altersrente beantragen können, als Teil einer nationalen Politik gerechtfertigt sein können, wenn darüber eine bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen und der Zugang zur Beschäftigung gefördert werden soll.

Derartige Rentenklauseln seien zudem in Deutschland seit langem Konsens zwischen den Tarifvertragsparteien, die den Beschäftigten eine gewisse Stabilität biete und "langfristig einen vorhersehbaren Eintritt in den Ruhestand verheißt", so der EuGH. Gleichzeitig biete sie dem Arbeitgeber Flexibilität in der Personalplanung. Die EU-Richtlinie zur Altersdiskriminierung sei dahin auszulegen, dass eine Klausel wie die im Rahmentarifvertrag für Gebäudereinigung "über die automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben, dem Ansinnen des AGG nicht entgegensteht".

Der Landeschef der Gewerkschaft Ver.di, Wolfgang Rose, begrüßte einerseits das EuGH-Urteil, da die tarifvertragliche Altersgrenze zum Eintritt in die Rente nicht aufgehoben worden sei, nannte Gerda R. aber eine "Vorbotin für die Altersarmut". "Dieses Urteil legt den Sozialzynismus der derzeitigen Sozial-, Renten- und Lohnpolitik hierzulande offen", sagt Rose. Es laufe etwas "grundfalsch im Sozialstaat, wenn 66-jährige Frauen noch arbeiten müssen, weil die Rente nach 39 Jahren Arbeit nicht reicht".

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8 Kommentare

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  • P
    Putzfrau

    Klar doch, während alte Mütterchen bis zum Umfallen malochen müssen, um dann zu arm zum Leben und Sterben zu sein, werden unfähige Manager eben mal so mit 3 Millionen "abgefunden", kriegen korrupte Banker und Wallstreetler Milliarden in ihre raffgierigen Hälse geschüttet, damit sie weiterhin ganze Volkswirtschaften ruinieren, jetsetten Politbonzen und ihre schmierigen Lobbyisten in ihren 3000 Euro-Armanis von ihren Luxusvillen zu ihrer Yacht im Mittelmeer, werden in ineffektiven Bürokratien Millionen verbraten usw. Da kommt einem echt das große K0tzen hoch.

  • C
    Celsus

    Das wundert mich alles sehr. So steht doch in § 41 SGB VI (gesetzliches Rentenrecht)folgender Kündigungsschutz:

     

    Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann. Eine Vereinbarung, die die Beendigung

    des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.

  • S
    soso

    Konsens zwischen den Tarifvertragsparteien?? Was ist das denn? Es geht doch nicht um Tarifverträge, davon wird doch keiner satt, und wenn sich verdi und was weiß ich nicht wer hundertmal auf irgendwas einigen!! Das ist der blanke Hohn! Eine Frau putzt fast vierzig Jahre lang -für die Bundeswehr, wohlgemerkt!- und bekommt dafür nur nen Arschtritt! Und der Arbeitgeber ist nicht nur Öllerking, sondern vor allem der Staat , dessen Aufgabe es ist Altersarmut vorzubeugen!! Ich wette, diese Frau het in ihrem Leben wesentlich länger, härter und ehrlicher gearbeitet nicht als die Politiker, von denen ja bekannt ist, welche Arbeitsmoral sie pflegen, bzw., um bei der Lexik des Marktes zu bleiben, welches Preis-Leistungs-Verhältnis sie uns anbieten (nebenbei: kann man die auch zurückgeben oder mit Frist umtauschen, mit Wahlschein-zurück-Garantie??), sondern vor allem ehrlicher als die Bundeswehr-Funktionäre, die sich über so gaaanz wichtige und essentielle Dinge Gedanken machen wie zum Beispiel die gefallenen Deutschen im Afghanistan-Krieg (denn die einheimischen Zivilisten scheinen von vornherein in der Verlustquote mit eingeplant worden zu sein!) und dafür ein Gehalt beziehen, von dem man mehr als ZEHN Arbeitskräfte wie Gerda R. beschäftigen könnte!! Toll, was für ein Selbstverständnis dieser von uns nicht nur per Schadensbegrenzungsabstimmung, sondern auch per unfreiwilliger Finanzierung legitimierte Staat hier völlig ungeniert an den Tag legt! Halten die uns denn alle für blöd?!?!?

  • B
    Boiteltoifel

    Warum geht die Dame nicht zum Sozialamt und beantragt Grundsicherung?

  • R
    ridgleylisp

    Die Teilnehmer des Gerichtshofs sind wohl Franzosen. Die haben ja wohl Angst das die Dame Schule machen könnte.

  • JF
    Jürgen Fenn

    Ihr Bemühen um Anonymisierung der Partei in allen Ehren, aber Frau R hieß mit Vornamen Gisela, das kann jeder im Urteil des EuGH nachlesen ...

  • PK
    Peter-J. König

    Ja und was passiert nun?

    Es ist ja wohl ein Skandal, dass die arme Frau nicht leben kann von ihrer Rente. und das Gericht chasst sie heraus mit den Worten "ja, es ist nicht richtig, aber helfen tun wir solchen wie Ihnen auf keinen Fall, man muss ja ein Exempel statuieren."?

  • B
    Bernd

    Ich glaube die soll sich mal lieber nicht bei den Franzosen sehen lassen *lach*