: Prügel-Schüler selbst schuld
Hannover dpa ■ Ein gewalttätiger Schüler kann drei Monate lang vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dass er dadurch Unterrichtsstoff verpasst und nicht an Klassenarbeiten teilnehmen kann, hat er sich selbst zuzuschreiben. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Richter wiesen damit den Antrag eines Hauptschülers aus einer 9. Klasse ab, der nach mehreren gewalttätigen Übergriffen auf Mitschüler vom Unterricht ausgeschlossen wurde.