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Prozessbeginn zu SchrottimmobilienAnklagebank statt Lamborghini

Neun Makler stehen seit Freitag wegen Verkäufen von Schrottimmobilien vor Gericht. Ex-Senator Michael Braun (CDU) hatten Kontakte in dieses Milieu das Amt gekostet.

Für Kai-Uwe K. ist das Lamborghini-Cruisen vorerst passé. Bild: dpa

Er spielt den Coolen, auch noch im Gerichtssaal. Schwarzes Hemd, schwarze Krawatte, glatt rasierter Kopf, lässig Kaugummi kauend. Kai-Uwe K. grinst gen Zuhörer, als am Freitag vor dem Landgericht der Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs gegen ihn eröffnet wird. Sechs Jahre soll der 30-Jährige mit seiner Firma KK Royal Schrottimmobilien verkauft haben. Geschäfte, wie sie auch Ex-Justizsenator Michael Braun (CDU) als Notar beurkundet haben soll und die ihn im Dezember nach nur 11 Tagen sein Amt gekostet hatten.

Zwei Stunden lang tragen die Staatsanwälte die Anklage gegen K. und acht Mitbeschuldigte vor: 54 Taten zwischen 2005 und 2011. Unter dem Vorwand eines "Steuersparmodells" habe K.s Firma "unerfahrenen Erwerbern" überteuert baufällige Wohnungen verkauft. Den Käufern seien Mietgarantien und Rendite versprochen worden - die es so nie gab. Viele Wohnungen seien "in desolatem Zustand" gewesen, die Eigenkosten der Käufer "völlig unrealistisch" niedrig angegeben worden.

Oft sei es direkt nach dem Gespräch zum Notar gegangen, ohne dass die Kunden wussten, dass sie bereits einen Vertrag unterschrieben. Bei Banken soll die KK Royal mit gefälschten Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen Darlehen ergaunert haben. Der Schaden liegt bei über 1,7 Millionen Euro.

Angeklagt sind auch Steuervergehen. Auch sonst war der Umgang der Makler offenbar robust: Einer Bürgeramts-Mitarbeiterin habe K. gedroht, ihr "die Beine zu brechen". Einem Schuldner soll der KK Royal-Chef mit Hinweis auf ausstehendes Geld gesagt haben: "Das Geld zahlst du so oder so, wenn nicht mit deinem Leben." Der Richter stellt den Angeklagten einen Deal in Aussicht: Höchsttrafe von anderthalb bis fünf Jahren gegen substanzielle Geständnisse.

Die Angeklagten verweigern am Freitag die Aussage. Allesamt sind einst schillernde Gestalten: Kai-Uwe K., seit Juni 2011 in U-Haft, protzte mit seinem Lamborghini, kaufte eine Villa in Brandenburg. Ein Angeklagter gab sich als "Bundessteuerberater" aus. Angeklagt ist auch die "persönliche Sekretärin" von K., eine 25-jährige Blondgefärbte, die Notartermine vorbereitet haben sol.

Ex-Senator Braun habe nicht mit KK Royal zusammengearbeitet, sagt ein Gerichtssprecher. Das "Geschäftsmodell", das ihm öffentlich vorgeworfen worden sei, sei aber identisch. Jürgen Blache von der Schutzgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger nannte den Prozess "einen Sieg für den Verbraucherschutz": "Ein Anfang zur Aufklärung dieser kriminellen Strukturen."

K.s Anwalt sieht das anders: "Geld verdienen ist nicht strafbar." Jeder Käufer müsse selbst entscheiden, ob ein Geschäft lohne und sein "Gehirn einschalten". Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil bisher für Ende März erwartet.

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3 Kommentare

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  • C
    Cornillie

    http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/warnung-vor-verbraucherschutzgemeinschaft-sgk/

     

    einer der den Ex-Justizsenator Michael Braun (CDU) anklagte .

    Zur Glaubwürdigkeit dieses Herr Anklägers....

     

    Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V.

    Die SGK versteht sich nach ihrem Selbstverständnis wie folgt:

    „Wir sind Ansprechpartner für geschädigte Kapitalanleger. Wir wollen unsere Stimme in der Öffentlichkeit erheben, wo immer wir die Interessen der Anleger durch die Anbieter zweifelhafter Finanz- und Anlageprodukte gefährdet sehen. Wir wollen die Situation der geschädigten Kapitalanleger in der Öffentlichkeit bewusst machen“ (zitiert aus einem Schreiben der SGK vom 20.10.2008).

     

    Der Spiegel spricht hingegen in seiner Ausgabe 25/2009, Seite 69, von „Mandantenschaufel“.

     

    Im Jahre 2008 schrieb die SGK unaufgefordert diverse Käufer von Eigentumswohnungen unter der Überschrift an: „Projekt: Immobilien zur Altersvorsorge geeignet?“

     

    In dem Schreiben heißt es sodann u.a.: „Wir haben ein Projekt gestartet, mit dem Arbeitstitel: Sind Immobilien zur Altersvorsorge geeignet?“ Am Ende des 4-seitigen Schreibens lautet es wie folgt: „Die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten erfolgt nach den Regelungen der Auftragsverwendung gemäß dem Datenschutzgesetz und geschieht im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes zur Erfassung des Umfanges und der Verbreitung denkmalgeschützter Immobilien.“

     

    Dem Schreiben war sodann gleich ein 4-seitiger Fragebogen beigefügt.

     

    Wir bezweifeln, dass es jemals ein derartiges wissenschaftliches Projekt gegeben hat, denn Verbraucher, die den Fragebogen an die SGK zurücksendeten, erhielten wenig später ein Schreiben, in dem es u.a. wie folgt hieß:

     

    „Ihre Unterlagen werden wir zur kostenlosen rechtlichen Prüfung an die mit uns, in dieser Sache, kooperierenden Rechtsanwälte weiterleiten, diese werden Ihnen das Ergebnis der Prüfung direkt zukommen lassen.“

     

    Tatsächlich meldete sich sodann eine große Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kapitalanlagerecht und Bankenhaftung schriftlich bei dem Verbraucher und bot die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch an.

     

    Uns liegen die maßgeblichen Schreiben der SGK vom 20.10.2008 nebst Fragebogen, vom 05.11.2008, vom 12.11.2008 sowie der Rechtsanwaltskanzlei vom 05.12.2008 in Fotokopie vor.

     

    Aufgrund des Inhalts der Schreiben sowie der Vorgehensweise der SGK können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass es der SGK nicht vordergründig um den Verbraucherschutz geht, sondern sie tatsächlich als „Mandantenschaufel“ fungieren. Dies ist für uns als gemeinnützigen Miet- und Verbraucherschutzverein unerträglich. Verbraucherschutz ist ein äußerst sensibles Thema, welches nicht in die falschen Hände geraten sollte.

     

    Überzeugen Sie sich selbst von den Machenschaften der SGK durch

    Inaugenscheinnahme der Webseiten.

  • S
    SHR

    Diese Form der Darstellung erinnert doch stark an Bild und BZ: Wer nur flüchtig die Überschrift und den ersten Absatz liest und das Bild dazu betrachtet, kann leicht den Eindruck haben, der Ex-Senator hätte was mit diesem Fall zu tun. Hat die taz das wirklich nötig?

  • C
    Cornillie

    Einer der „Mitternachts-Notare“, bei denen Kai-Uwe K. Kaufverträge beurkunden ließ, war einer der ersten, der den Ex-Justizsenator Michael Braun (CDU) anklagte ....An der Glaubwürdigkeit dieses Herrn Anklägers zweifelte damals wie heute niemand....

     

    Die entlastende Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts zu dem Fall von Michael Braun: «Ich sehe es mit Sorge, dass ein Notar wegen dienstaufsichtsrechtlich ungeprüfter Vorwürfe als für ein öffentliches Amt untragbar kritisiert wird» Ein Notar kann sich wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht gegen die Anschuldigungen wehren. Er würde sich strafbar machen"

    wurde damals wie heute ignoriert. Gleiches gilt für die der Notarkammer. Aber wahrscheinlich war die

    aus Vermutungen gestrickte Story zu schön und geeignet, einen CDU-Senator zu stürzen.

     

    Obwohl der Ex-Senator Michael Braun zu Unrecht angeklagt wurde, ist es schön zu sehen, dass weitere Prüfverfahren gegen wahrhaftige "Mitternachts-Notare" eingeleitet wurden.