Prozess zum Brandanschlag in Nauen: Mitangeklagte doch beschuldigt
Beim Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft sollen doch mehrere Angeklagte beteiligt gewesen sein. Befangenheitsanträge wurden abgelehnt.
In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung begründete er, warum er am vergangenen Verhandlungstag überraschend seine Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung zurückgezogen hatte.
Danach konnte er nicht mit Sicherheit sagen, ob ein Angeklagter direkt beteiligt war. Er habe Angst gehabt, weil er an seinem Fahrzeug einen Zettel „Verräter“ gefunden habe, begründete er die Angaben vor Gericht. „Ich habe mich entschlossen es noch einmal richtigzustellen“, ließ er nun mitteilen.
Am Mittwoch wurden in dem Prozess außerdem die Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen und die Kammer abgelehnt. Zur Begründung machte die Sprecherin des Potsdamer Landgerichts, Sabine Dießelhorst, keine Angaben. Zuvor hatte der rbb-Sender „Antenne Brandenburg“ darüber berichtet.
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Zwei Verteidiger hatten Anträge gestellt, einen Schöffen wegen Befangenheit abzulehnen. Der Mann hatte die Glaubwürdigkeit des als Rädelsführer angeklagten NPD-Politikers Maik Schneider im Prozess offen in Frage gestellt. Außerdem waren Befangenheitsanträge gegen die drei Berufsrichter gestellt worden.
Angeklagt sind sechs Neonazis wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge und wegen weiterer Straftaten. Der als Rädelsführer angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider hatte zum Prozessauftakt den Brandanschlag eingeräumt, aber von einem „Unfall“ gesprochen. Die Sporthalle war im August 2015 komplett niedergebrannt.
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