■ JUSTIZ: Prozeß wegen Menschenhandels
Berlin. Wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution müssen sich ein 43jähriger türkischer Bordellchef und ein 32jähriger arbeitsloser Tschechoslowake verantworten. Beide sollen in einem Bordell in einer Neuköllner Hinterhauswohnung Mädchen unter 18 Jahren als Prostituierte ausgebeutet haben. Sie sollen gegen ein Kopfgeld aus der Tschechoslowakei geliefert worden sein. Dabei wurde den Minderjährigen vorgegaukelt, sie würden als Kellnerinnen in Berlin gutes Geld verdienen.
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